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Großrinderfeld
Welche Vorteile eine ELR-Schwerpunktgemeinde hat
Leerstehende Gebäude und unbebaute Grundstücke mit Leben zu füllen ist ein wichtiger Punkt für das Förderprogramm ELR. Großrinderfeld möchte ELR-Schwerpunktgemeinde werden.
Foto: Matthias Ernst | Leerstehende Gebäude und unbebaute Grundstücke mit Leben zu füllen ist ein wichtiger Punkt für das Förderprogramm ELR. Großrinderfeld möchte ELR-Schwerpunktgemeinde werden.
Matthias Ernst
 |  aktualisiert: 24.01.2022 02:18 Uhr

Die Gemeinde Großrinderfeld plant, eine Bewerbung als ELR-Schwerpunktgemeinde beim Regierungspräsidium Stuttgart einzureichen, wofür ein Gemeindeentwicklungskonzept nötig ist. Daher beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung im November, die Klärle-Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH aus Weikersheim mit der Ausarbeitung zu beauftragen. In der jüngsten Gemeinderatssitzung in der Fest- und Turnhalle in Gerchsheim informierte Sandra Öchslen, Geografin bei Kärle, das Gremium über das Gemeindeentwicklungskonzept grundsätzlich und über die einzelnen Schritte bei dessen Ausarbeitung.

Immer nur zwei Kommunen aus einem Regierungsbezirk könnten ELR-Schwerpunktgemeinden werden, so die Fachfrau. Aktuell seien es Igersheim und Ahorn. Vorteil der Schwerpunktgemeinde sei ein zehn Prozent höherer Fördersatz bei "gemeinwohlorientierten Projekten" und Vorrang bei der Förderung von privaten Projekten für die nächsten fünf Jahre. "Wenn die Chance für eine private Maßnahme günstig ist, dann in den fünf Jahren", lud Öchslen jetzt schon ein, sich um private Maßnahmen zu bemühen.

Ein Gemeindeentwicklungskonzept umfasse meist die nächsten 10 bis 15 Jahre, wobei die ersten fünf Jahre die Zeit als Schwerpunktgemeinde umfassen. Die Themen, die besonders vom Land gefördert werden, seien derzeit: Flächendeckende Siedlungsentwicklung, demografische Entwicklung, Schutz von Natur und Landschaft und "weitere Themen der Gemeindeentwicklung".

Innenentwicklung beschäftigt die Gemeinde schon lange

Es gebe also viele Möglichkeiten, zusätzliche Förderung zu erhalten, machte Bürgermeister Johannes Leibold Mut, sich um eine ELR-Förderung zu bewerben. Vor allem das Thema Innenentwicklung sei ein breites Feld, das die Gemeinde schon lange beschäftige. Der Flächenfraß in die Landschaft hinein müsse aufhören und wieder mehr Fokus auf die Entwicklung innerhalb der bestehenden Bebauung gelegt werden.

Bis zum 20. Juni muss eine 20-seitige Kurzbewerbung beim Regierungspräsidium eingegangen sein, beschrieb Sandra Öchslen die nächsten Schritte. Dafür werde in den nächsten Wochen eine Bestandsaufnahme innerhalb der Gesamtgemeinde erfolgen, inklusive Gesprächen mit den Ortschaftsräten. Zusätzlich werde es eine Auftaktveranstaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern geben, falls Corona dies zulässt, und eine Fragebogenaktion, um Stärken und Schwächen der Gemeinde herauszufinden sowie, ob die Bereitschaft besteht, zu investieren.

Bauplätze schaffen oder Wohnungen in bisher leerstehenden Gebäuden

Ein Ziel bei der Mobilisierung der Potenziale im Innenbereich, das man verfolgen könnte, wäre die Schaffung von fünf innerörtlichen Bauplätzen durch Abbruch von Gebäuden oder Neuordnung von Grundstücken, oder die Schaffung von zehn Wohnungen, durch Umnutzung leerstehender Gebäude.

Öchslen wies darauf hin, dass bei einer Annahme als ELR-Schwerpunktgemeinde schon im ersten Jahr Anträge eingereicht werden müssen. Deshalb rief sie schon jetzt dazu auf, Bürgerinnen und Bürger anzusprechen und auf die potenzielle Förderungen hinzuweisen. Das Büro Klärle stehe beratend und helfend zur Seite, auch bei der Ausfüllung der entsprechenden Anträge.

Man solle sich ruhig anspruchsvolle Ziele setzen, machte Öchslen dem Gemeinderat Mut. Auf die Frage von Helga Koch, ob auch weitere Förderungen möglich seien oder die ELR-Förderung das nicht zulasse, antwortete Öchslen, dass man meist mehrere Förderungen erhalten könnte. Das müsse aber immer im Einzelfall geprüft werden. Die Förderungen seien ein Zuschuss, kein Kredit, wie er beispielsweise von der KfW-Bank für die energetische Sanierung bestehender Bauten gewährt werde. Der Baubeginn dürfe erst nach der Zuschussgenehmigung erfolgen, beantwortete sie eine Frage von Heiko Wülk. Das sei bei staatlicher Förderung aber fast immer der Fall.

Man will das Projekt nun schnell angehen und hofft, dass die Bevölkerung bald in einer Versammlung informiert werden kann.

 
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