Der Koordinierungsausschuss des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) für den Main-Tauber-Kreis hat kürzlich getagt, um die Förderfähigkeit der Anträge für das Programmjahr 2024 zu prüfen und diese zu priorisieren. Mit den Entscheidungen des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg über die Anträge wird im Frühjahr 2024 gerechnet. Darüber informiert das Landratsamt in einer Pressemitteilung, der auch die folgenden Informationen entnommen sind.
Die Sitzung des Koordinierungsausschusses wurde von Landrat Christoph Schauder und Ursula Mühleck, Dezernentin für Kreisentwicklung und Bildung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis, geleitet. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus den Vertretern der Städte und Gemeinden, Bürgermeister Frank Menikheim (Gemeinde Igersheim) und Dieter Friedlein (Stadt Wertheim), den Vertretern und Vertreterinnen des Regierungspräsidiums Stuttgart, Thomas Holy und Elena Kucher, sowie der Vertreterin der Wirtschaftsförderung des Main-Tauber-Kreises, Ann-Kathrin Wörner.
68 Anträge mit einem Investitionsvolumen von 40,7 Millionen Euro eingereicht
Schauder erklärte, dass für das Projektjahr 2024 insgesamt 68 Anträge eingereicht wurden. Dabei gehe es um vier kommunale, 21 privat-gewerbliche und 43 private Vorhaben. Das Investitionsvolumen liege im Programmjahr 2024 bei rund 40,7 Millionen Euro. „Die hohe Anzahl der eingereichten Projektanträge zeigt, dass das Förderprogramm ELR von den Kommunen des Main-Tauber-Kreises sehr gut angenommen wird. Für die stetige Weiterentwicklung unserer Städte und Gemeinden im Landkreis ist das Förderprogramm ein elementarer Eckpfeiler“, sagte der Landrat.
Schwerpunktmäßig sollen Hilfen angeboten werden, um den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren und den Folgen des Klimawandels auf allen Ebenen entgegenzuwirken. Darunter fällt die Umnutzung und Modernisierung von Gebäuden im Ortskern und in den angrenzenden Siedlungsflächen der 60er und 70er Jahre, die Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Erhaltung gemeinschaftlicher Aktivitäten und Einrichtungen wie beispielsweise Dorfgemeinschaftshäuser.
50 Prozent der Fördermittel für die Wohnraumentwicklung
50 Prozent der Fördermittel sind für die Sparte Wohnraumentwicklung vorgesehen. „In städtischen und in dörflichen Ortskernen geht es darum, alte Bausubstanzen durch Umnutzungen leerstehender Gebäude und Aufstockungen zu beleben oder zu erneuern“, ergänzte Dezernentin Ursula Mühleck. „Das ELR soll auch mit dieser Antragsrunde einen Beitrag leisten, um historische Ortskerne zu erhalten, ihnen neues Leben verleihen und sie auf zukünftige Lebens- und Wohnbedürfnisse auszurichten.“
Mehr Informationen unter Tel.: (09341)825824, per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@main-tauber-kreis.de oder unter www.main-tauber-kreis.de/elr