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Wittighausen
Wegen möglicher Befangenheit: Wiederholung des Beschlusses im Gemeinderat erforderlich
Wegen möglicher Befangenheit: Wiederholung des Beschlusses im Gemeinderat erforderlich
Matthias Ernst
 |  aktualisiert: 13.03.2025 02:36 Uhr

Der Gemeinderat Wittighausen hat in seiner jüngsten Sitzung die dritte Änderung des Flächennutzungsplans erneut beschlossen. Hintergrund war die mögliche Befangenheit einzelner Ratsmitglieder, weshalb das Verfahren wiederholt wurde, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, so Bürgermeister Marcus Wessels. Er hatte sich nochmal bei der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis erkundigt, da die Rechtslage hier nicht ganz klar gewesen sei.

Aus dem Gespräch mit dem Kommunalamt zitierte er, dass für Flächennutzungsplanungen aufgrund der Großräumigkeit und ausschließlichen Behördenverbindlichkeit keine Befangenheit gelte. Nach Rücksprache mit dem Kommunalamt könne man eine Befangenheit aber unterstellen, wenn es sich um klar abgrenzbare Kleinbereiche handle. Daher empfehle es sich, den Punkt in einer öffentlichen Sitzung zu wiederholen. 

Die Planänderung betrifft die Ausweisung von Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf insgesamt 102 Hektar im Verwaltungsgemeinschaftsgebiet. Ziel ist es, die Nutzung von Solarenergie weiter zu fördern und die gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) sowie des baden-württembergischen Klimaschutzgesetzes umzusetzen.

Klares Zeichen für den Ausbau erneuerbarer Energien

Die Gemeinde Wittighausen ist Mitglied in der Verwaltungsgemeinschaft Grünsfeld-Wittighausen und setzt mit der Änderung des Flächennutzungsplans ein klares Zeichen für den Ausbau erneuerbarer Energien.

Das EEG 2023 stuft den Ausbau erneuerbarer Energien als überragendes öffentliches Interesse ein und fordert eine deutliche Beschleunigung der Energiewende. Baden-Württemberg hat sich zudem das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu sein. Um dies zu erreichen, müssen Kommunen verstärkt Flächen für erneuerbare Energien bereitstellen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden zahlreiche Anregungen eingebracht, die erneut vom Büro Klärle geprüft wurden. Dabei wurden insbesondere ökologische und infrastrukturelle Aspekte berücksichtigt. So wurden Anpassungen an den Flächengrenzen vorgenommen, um den Schutz von Naturräumen zu gewährleisten, denkmalrechtliche Belange einzubeziehen und infrastrukturelle Vorgaben, etwa im Bereich des Wasserschutzes und der Telekommunikation, zu berücksichtigen.

Planentwurf liegt zur öffentlichen Einsichtnahme aus

Nach der erneuten Beschlussfassung durch die Verwaltungsgemeinschaft Grünsfeld-Wittighausen, am 6. März im Rathaus von Grünsfeld, wird der geänderte Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Gleichzeitig werden die betroffenen Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Mit der Wiederholung der Beschlussfassung unterstreicht die Gemeinde Wittighausen ihr Engagement für eine transparente und rechtssichere Planung, war man sich im Rat einig. Die Energiewende und das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 erfordern ein entschlossenes Handeln auf kommunaler Ebene. Die Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin die Möglichkeit, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die Planungen zu informieren und Anregungen einzubringen. Durch das imperative Mandat müssen die Vertreter der Gemeinde in der Verwaltungsgemeinschaft bei der Sitzung in Grünsfeld so abstimmen, wie im Gemeinderat beschlossen.

Die nächste Gemeinderatssitzung ist bereits am 11. März um 19 Uhr im Rathaussaal in Unterwittighausen. Hier wird es vor allem um den Widerspruch von Bürgermeister Marcus Wessels gehen, der den Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates zur Vergabe an ein Ingenieurbüro zur Erstellung eines Handbuchs für das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept beanstandet hatte.

 
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