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Tauberbischofsheim
Weg frei für digitale Gremiensitzungen
Solche Sitzungen mit Abstand könnte es in Zukunft weniger geben. Der Landtag macht den Weg frei für Gemeinderatssitzungen als Videokonferenz.
Foto: Matthias Ernst | Solche Sitzungen mit Abstand könnte es in Zukunft weniger geben. Der Landtag macht den Weg frei für Gemeinderatssitzungen als Videokonferenz.
Matthias Ernst
 |  aktualisiert: 16.05.2020 02:11 Uhr

Wie der Fraktionsvorsitzende im baden-württembergischen Landtag, Professor Dr. Wolfgang Reinhart (CDU), mitteilt, soll mit einer Gesetzesänderung den Gemeinden und Landkreisen die Möglichkeit gegeben werden, in einfachen Fällen und in absoluten Ausnahmesituationen – wie aktuell die Corona-Pandemie – notwendige Sitzungen des Gemeinderats und des Kreistags, die andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnten, ohne persönliche Anwesenheit der Ratsmitglieder im Sitzungsraum in Form einer Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise durchzuführen.

Diese Form der Durchführung von Sitzungen ist außer bei den Gegenständen einfacher Art, ansonsten auf Ausnahmefälle zu beschränken und kann nicht die herkömmliche Arbeit des Gemeinderats und des Kreistags in Form von Präsenzsitzungen ersetzen. Das Gesetz, das nun zu beschließen ist, soll dabei auch über die aktuelle Corona-Krise hinaus Geltung behalten. Die gleichen Möglichkeiten sollen die Verbandsversammlung der kommunalen Zweckverbände erhalten, ebenso die Versammlung der Träger, der Verwaltungsrat und der Kreditausschuss der Sparkassen. Zudem soll eine Regelung in die Landkreisordnung aufgenommen werden, nach der der Kreistag über Gegenstände einfacher Art im Wege der Offenlegung oder im schriftlichen oder elektronischen Verfahren beschließen kann.

"Uns als CDU-Fraktion war es wichtig, dass wir in Zeichen der Corona-Pandemie ein Zeichen setzen für die Gesundheit aller Mandatsträger", so der Fraktionsvorsitzende Reinhart. Die Gesetzesänderungen werden noch diese Woche in den Landtag eingebracht und können nach dem dortigen Beschluss schnell umgesetzt werden. "Immer wieder kamen Mandatsträger auf uns zu und haben sich die Änderung gewünscht, weil es in Zeiten von Corona nicht so einfach ist Gemeinderatssitzungen oder Verbandssitzungen abzuhalten". Mit den nun vorliegenden Gesetzesänderungen bleiben die Gemeindeparlamente handlungsfähig und können weiterhin ihre Arbeit verrichten, ohne sich physisch gegenüberzusitzen.

Sitzungen weiter öffentlich

Die technischen Voraussetzungen seien mittlerweile auch im Main-Tauber-Kreis durch das schnelle Internet vorhanden und die nötige Software erprobt, so Reinhart. Hier kann jedes Gremium die ihm genehmste Form wählen, "da machen wir keine Vorschriften. Wichtig ist nur, dass die Sitzungen weiterhin öffentlich sind". Dies kann zum Beispiel durch Übertragungen der Videokonferenz in Ratssäle geschehen, wo Bürger und die Presse die Beratungen und Beschlüsse verfolgen können. "Die Änderungen an den entsprechenden Landesgesetzen haben wir gemeinsam mit unseren Kollegen von Bündnis 90/ Die Grünen eingebracht. Hier herrscht absoluter Konsens zwischen den Regierungsparteien im Landtag", bekräftigt Reinhart. Er sieht für die Kommunen im Main-Tauber-Kreis mit den Beschlüssen eine wesentliche Erleichterung ihrer Arbeit, betont aber auch, dass Videokonferenzen nur in Ausnahmesituationen abgehalten werden sollen. Sie können keine normale Sitzung auf Dauer ersetzen.

 
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