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Wittighausen
Warum ein Ökokonto der Gemeinde hilft
Der Insinger Bach fließt vollständig in das Ökokonto der Gemeinde Wittighausen ein.
Foto: Matthias Ernst | Der Insinger Bach fließt vollständig in das Ökokonto der Gemeinde Wittighausen ein.
Matthias Ernst
 |  aktualisiert: 01.11.2020 02:15 Uhr

Ein Ökokonto kann für eine Gemeinde sehr wertvoll werden, so Bürgermeister Marcus Wessels in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Die Gemeinde Wittighausen hat nun ein solches aufgestellt und will damit für zukünftige Ausgleichsmaßnahmen gerüstet sein.

Anders als in vielen anderen Kommunen musste dafür kein Fachbüro die Arbeit übernehmen. Der Bürgermeister selbst hatte die Arbeit in Absprache mit dem Landratsamt übernommen. Hier kam ihm seine Arbeit während des Studiums zugute, gestand er. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen seien durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren. Was als ausgleichspflichtige Eingriffe anzusehen ist, ist in Bundes- und Landesgesetzen erläutert.

Grundsätzlich bestehe auch die Möglichkeit, Ausgleichsmaßnahmen zu bevorraten, also ökologisch wirksame Maßnahmen für den Fall eines späteren (geplanten) Eingriffes durchzuführen. Um hier eine einheitliche und nachvollziehbare Gegenrechnung der Maßnahmen und der Eingriffe zu erreichen, habe das Land Baden-Württemberg die sogenannte Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) erlassen.

Diese Verordnung regelt das Verfahren, die Zuständigkeiten, die Bewertung und Anrechnung der vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf der Grundlage von Ökopunkten. So ist in der Verordnung dargestellt, welche Maßnahmen ökokontofähig sind und mit welchen Punkten pro Quadratmeter diese angerechnet werden können. Im Falle eines Eingriffes werden die Ökopunkte der durch den Eingriff verlorenen Biotope errechnet und im Ökokonto als Soll-Buchung dargestellt. Durch die Umsetzung von Maßnahmen (= ökologische Aufwertung von Biotopen) werden wiederum Ökopunkte generiert, die als Haben-Buchung verrechnet werden. Dabei verzinsen sich nicht abgebuchte Ökopunkte mit jährlich drei Prozent für höchstens zehn Jahre, womit der Entwicklung und damit Aufwertung von Biotopen Rechnung getragen wird.

Handel mit Ökopunkten möglich

Die bevorrateten Ökopunkte können zudem gehandelt werden, das bedeutet, dass Eingriffsverursacher, die nicht die Möglichkeit haben, selbst Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen, diese kaufen können. Dies bedeute für den Verursacher von Eingriffen neben einer deutlichen Reduzierung des Planungsaufwandes auch eine Beschleunigung des Verfahrens.

"Aus ökologischer Sicht kann es von Vorteil sein, dass viele kleine Maßnahmen zu einer großen und somit zumeist ökologisch sinnvolleren Maßnahme kombiniert werden, wie bei uns am Insinger Bach", so Wessels. Durch die Selbsterstellung habe man erhebliche Kosten eingespart, betonte Wessels und erläuterte die verschiedenen Tabellen und Aufstellungen für den Gemeinderat. Dieser nahm die Ausführungen wohlwollend zur Kenntnis, zumal man sich vom Handel große wirtschaftliche Vorteile erhofft.

 
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