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Großrinderfeld
Warum die Investitionsförderung für Vereine in Großrinderfeld "nur" ausgesetzt wird
Solche Jugendfußballtore und ähnliche Investitionen müssen die Großrinderfelder Vereine zukünftig ohne Förderung der Gemeinde durchführen.
Foto: Matthias Ernst | Solche Jugendfußballtore und ähnliche Investitionen müssen die Großrinderfelder Vereine zukünftig ohne Förderung der Gemeinde durchführen.
Matthias Ernst
 |  aktualisiert: 27.12.2023 02:51 Uhr

Auf der Tagesordnung des Großrinderfelder Gemeinderates stand nur der Satz: "Abschaffung der Investitionsförderung für Vereine". Das allein sorgte dafür, dass sich ein paar mehr Bürgerinnen und Bürger in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres 2023 im Vereinsraum der Turnhalle in Gerchsheim einfanden.

Bereits am Abend vorher, in der Ortschaftsratssitzung in Großrinderfeld, war es deswegen schon zu teils heftigen Situationen gekommen. Klar ist, die Gemeinde muss sparen, denn die Einnahmen steigen nicht so stark, wie die Ausgaben. Immerhin musste Kämmerer Werner Horn zur Deckung des Haushaltsentwurfes für 2024 einen Kreditbetrag von 3,7 Millionen Euro einplanen. Klar, dass man da bei den freiwilligen Leistungen sparen muss. Und dazu gehört nun auch einmal die Investitionsförderung für Vereine in der Gesamtgemeinde, neben vielen anderen liebgewonnenen Förderungen und Unterstützungen aus dem Gemeindehaushalt.

Richtlinie zur Förderung

Die Investitionsförderung, nicht zu verwechseln mit der grundsätzlichen Vereinsförderung, steht in der erstmals 2017 verfassten Richtlinie zur Vereinsförderung, so Bürgermeister Johannes Leibold in der Sitzung. Er verwies auf das Sparprogramm, das man sich bei allen freiwilligen Leistungen auferlegt hat. "Wir müssen uns überlegen, wo wir Geld ausgeben können und wo nicht."

Klar ist nur, dass man angesichts der gewaltigen Investitionssummen in den kommenden Jahren mit dem Bau einer neuen Kindertagesstätte mit Mittagsbetreuung in Großrinderfeld und dem Umbau der alten Dachsbergschule in einen Kindergarten viel Geld in die Hand nehmen muss. Es ist ungefähr so viel, wie die Summe des diesjährigen Gesamthaushalts.

Nachdem noch nicht feststeht, wie hoch eventuelle Förderungen von Bund und Land sind, müsse man vorsorgen und jeden Cent doppelt umdrehen. Bis zu 80 Prozent Investitionsförderung steht in der Richtlinie, aber auch, dass der Gemeinderat im Vorfeld den Antrag auch ablehnen kann. Das ist in der Vergangenheit allerdings noch nie passiert.

Rainer Gerhards sieht aber die Gefahr, dass das passieren könnte, wenn man die Richtlinie in diesem Punkt befolgen müsste. Das fände nicht nur er gegenüber den Vereinen mehr als unfair, die meist viel ehrenamtliche Zeit in die Planung von Investitionen investieren, nur um dann zu hören, dass es keine Förderung gibt. Das sorge dann noch mehr für Frust, ist sich Bürgermeister Leibold sicher. Und genau deshalb, um den Vereinen Planungssicherheit zu geben, wollte die Verwaltung die Investitionsförderung abschaffen.

Helga Koch bat darum, die Beschlussvorlage abzuändern und die Investitionsförderung nicht abzuschaffen, sondern nur auszusetzen. "Aussetzen ist ein Signal an die Vereine", dass es der Gemeinde schlecht geht, fand auch Rainer Gerhards. Walter Lutz wollte die Richtlinie allerdings so bestehen lassen, wie sie ist, denn der Einspareffekt seien nur "Peanuts" im Angesicht der gewaltigen Investitionen, die die Gemeinde stemmen muss. Er plädierte dafür, die Vereine dort zu stärken, wo viel Jugendarbeit gemacht wird oder Vereine eigene Immobilien unterhalten müssen.

Kompromiss gefunden

Manfred Wörner gab zu bedenken, dass man Vereinen, die in wirtschaftliche Not geraten, unbedingt helfen müsse. Er hätte gerne die Investitionsförderung in der Richtlinie grundsätzlich geändert. Sybille Wirths stellte nachmals klar: "Wir stopfen damit nicht unsere Löcher", nachdem aus der Bevölkerung immer wieder zu hören war, dass sich die Verwaltung durch die Einsparung sanieren möchte.

Letztlich fand Bürgermeister Leibold einen Kompromiss. So wird die Investitionsförderung für Vereine für drei Jahre ausgesetzt. In besonderen Härtefällen kann jedoch ein Antrag gestellt und gewährt werden.

 
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