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Großrinderfeld
Warum das Windrad wahrscheinlich doch kommt
Zu den drei bestehenden Windkraftanlagen soll seit 2016 eine vierte hinzukommen. Eine Klage der Gemeinde gegen die Errichtung wurde nun vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen.
Foto: Matthias Ernst | Zu den drei bestehenden Windkraftanlagen soll seit 2016 eine vierte hinzukommen. Eine Klage der Gemeinde gegen die Errichtung wurde nun vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen.
Matthias Ernst
 |  aktualisiert: 09.04.2021 02:18 Uhr

Als im Jahr 2016 der Antrag auf eine Windkraftanlage im Nordwesten von Großrinderfeld beim Landratsamt in Tauberbischofsheim gestellt wurde, war der Aufschrei in der Bevölkerung groß. Es gab sogar ein Bürgerbegehren. Zu den bestehenden drei Windkraftanlagen auf Werbacher Gemarkung sollte noch eine weitere, allerdings viel höhere Anlage auf Großrinderfelder Gemarkung hinzukommen. Mit 206 Metern hätte sie die drei anderen weit überragt.

Daraufhin gründete sich eine Bürgerinitiative und auch die Verwaltung in Großrinderfeld pochte auf einen bestehenden Bebauungsplan, der eine Höhenbegrenzung von 118 Metern vorsieht. Schon damals gab es Befürchtungen, dass die Klausel im Bebauungsplan rechtlich nicht zu halten sein wird, weil im Flächennutzungsplan ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen vorgesehen ist.

Einwendungen hatten kurzzeitig Erfolg

Obwohl man nicht die Genehmigungsbehörde war, stellte sich die Gemeinde Großrinderfeld mit ihrer damaligen Bürgermeisterin Anette Schmidt gegen den Bau der Anlage. Die Einwendungen hatten kurzfristig Erfolg, das Landratsamt in Tauberbischofsheim folgte der Argumentation der Gemeinde und versagte die Baugenehmigung.

Der Investor ging gegen diese Ablehnung vor und schaltete das Regierungspräsidium Stuttgart ein. Dieses wiederum hob in einer teils "abenteuerlichen Argumentation" (Schmidt) die Ablehnung des Landratsamtes wieder auf. Gegen diese Entscheidung klagte im Jahr 2019 die Gemeinde Großrinderfeld daraufhin vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart.

Gericht entschied nicht im Sinne Großrinderfelds

Fachanwalt Thomas Jäger führte für die Gemeinde die Klage und konnte nun berichten, dass die Klage abgewiesen worden war. Obwohl ein bestehender Bebauungsplan vorliegt, habe sich das Gericht letztlich "unter Nichtbeachtung des Bebauungsplanes" nicht durchringen können, im Sinne der Bürger Großrinderfelds zu entscheiden.

Gegen diesen Beschluss seien Rechtsmittel möglich, so der Anwalt vor dem Gemeinderat, der erneut in der Gerchsheimer Fest- und Turnhalle tagte. Der Gemeinderat hatte bereits in nichtöffentlicher Sitzung über das weitere Vorgehen beraten, war aber noch zu keinem abschließenden Beschluss gekommen, als die Bürger ebenfalls informiert wurden. Man will noch weiterer Fachleute befragen, darunter ein Planungsbüro wegen dem Bebauungsplan, bevor man entscheidet, ob der Klageweg weiter verfolgt werden soll oder ob man aufgibt.

Frustration im Gemeinderat

Man merkte im Gemeinderat die Frustration, machtlos zu sein. Es stellte sich die Frage, warum man überhaupt Bebauungspläne aufstellt, die rechtlich zu beachten wären, wenn diese vor Gericht doch immer wieder gekippt werden. Bis zur nächsten Gemeinderatssitzung will man sich geschlossen Gedanken machen, wie der Weg weiter gehen soll, so Bürgermeister Johannes Leibold.

 
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Kommentare
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  • K. R.
    Jeder spricht von der Energiewende aber Windräder sollten am Besten wo anders gebaut werden. (Heiliger Sankt Florian)
    Schließlich ist und war der sogenannte Bebauungsplan ein Bebauungsverhinderungsplan,
    weil von vorneherein klar war, dass eine Höhe von 118 m für jeden Investor unwirtschaftlich ist. Schon deswegen sollte man solche scheinheiligen Bebauungspläne verhindern.
    Also Bebauungsplan weg und Windräder her.
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  • M. B.
    Bebauungsverhinderungsplan trifft es gut!

    Es müssen die Gemeinden/direkten Anwohner beteiligt werden.
    Dann gibt es auch weniger Widerstände.
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