
Um die Voraussetzungen, die im Einzelnen für den Erhalt der Grundsicherung gegeben sein müssen, ging es bei einem Vortrag der Reihe „Wissenswertes für Menschen mit und ohne Behinderung“. Die Vortragsreihe wird von der Lebenshilfe veranstaltet und fand in der Geschäftsstelle „Mittendrin“ in Tauberbischofsheim statt.
Wem steht die Grundsicherung zu?
Zum Thema referierte Joachim Vitzthum vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis. Er ist Sachgebietsleiter des Amtes für Soziale Sicherung, Teilhabe und Integration, das für Entscheidungen über die Grundsicherung zuständig ist.
In einem Impulsreferat stellte er zunächst klar, dass die heutige Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit 2005 als Regelleistung für nicht mehr erwerbsfähige Personen eingeführt worden ist. Leistungsberechtigte sind Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder als dauerhaft erwerbsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung gelten, heißt es in einer Pressemitteilung zum Vortrag.
Leistungen der Grundsicherung
Eine dauerhafte volle Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen liegt vor, wenn das Leistungsvermögen wegen Krankheit oder Behinderung so vermindert ist, dass die Person auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten und es unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann, so Vitzthum.
Die Leistungen der Grundsicherung umfassen den maßgebenden Regelbedarf des Leistungsberechtigten, die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, eventuelle Mehrbedarfe, wie zum Beispiel bei einer Gehbehinderung, sowie die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Zusatzbeiträgen und Vorsorgebeiträgen, erklärte Vitzthum.
Fragerunde mit weiteren Details
Im Anschluss an Vitzthums Ausführungen fand eine ausgiebige Fragerunde statt, die Jörg Hasenbusch, der Vorsitzende der Lebenshilfe Main-Tauber-Kreis, moderierte. Dabei ging es um weitere Details, wie die Frage, ob Menschen mit Behinderung, die bei ihren Eltern wohnen, einen Anspruch auf Grundsicherung haben.
Die Diskussion verdeutlichte, wie wichtig es ist, generelle Kenntnisse über die schwierige Rechtsmaterie zu haben. Außerdem kann eine individuelle Beratung für den Einzelnen unerlässlich sein. Zu dieser sind die Mitarbeiter des Landratsamtes, laut Vitzthum, gerne bereit.