Tauberbischofsheim
Verfahrenslotse im Jugendamt Tauberbischofsheim unterstützt junge Menschen mit Behinderung

Seit dem 1. Juni 2024 ist der Verfahrenslotse für die Eingliederungshilfe im Jugendamt des Landkreises im Einsatz. Diese Position wurde im Rahmen der zweiten Stufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) eingeführt, das die Integration der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderungen in die Jugendhilfe weiter vorantreibt.
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