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Tauberbischofsheim
Vereinbarung zwischen Landratsamt und Diakonie regelt Teilhabeleistungen für Menschen mit Beeinträchtigung
Main-Tauber-Kreis und Johannes-Diakonie treffen eine Vereinbarung über Teilhabeleistungen: vorne Jörg Huber (links) und Martin Adel von der Johannes-Diakonie mit Sozialdezernentin Elisabeth Krug, hinten (von links) Lisa Enenkel (Johannes-Diakonie), Mathias Gruhl und Janina Ditzenbach (Landratsamt) sowie Tobias Albrecht (Johannes-Diakonie).
Foto: Christoph Obel, Landratsamt Main-Tauber-Kreis | Main-Tauber-Kreis und Johannes-Diakonie treffen eine Vereinbarung über Teilhabeleistungen: vorne Jörg Huber (links) und Martin Adel von der Johannes-Diakonie mit Sozialdezernentin Elisabeth Krug, hinten (von links) ...
Bearbeitet von Michael Mahr
 |  aktualisiert: 30.04.2023 02:30 Uhr

Sozialdezernentin Elisabeth Krug vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis und Vorstandsvorsitzender Martin Adel sowie Vorstand Jörg Huber von der Johannes-Diakonie Mosbach unterzeichneten kürzlich die erste Vereinbarung für Assistenzleistungen. Sie regelt künftig die Teilhabeleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, die in ihrer eigenen Wohnung im Main-Tauber-Kreis leben und von der Johannes-Diakonie betreut werden.

Die Vertragspartner hatten sich im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf den Weg gemacht, um für Menschen in eigener Häuslichkeit mehr Teilhabe zu erreichen. Die Umstellung soll bis Ende Juni erfolgen, so dass ab Juli die neuen Leistungen greifen.

Assistenzleistungen würden in Form eines sogenannten aufsuchenden Dienstes erbracht, erklärte Elisabeth Krug, Dezernentin für Jugend, Soziales und Gesundheit. Er unterstütze Leistungsberechtigte, die in eigener Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft mit mehreren Menschen leben. Aktuell erhalten im Main-Tauber-Kreis 18 Personen mit Behinderung eine solche Assistenz durch die Johannes-Diakonie. Sie wohnen in Bad Mergentheim, Igersheim, Wertheim und in den Kommunen Königheim und Külsheim.

Für Martin Adel, Vorstandsvorsitzender der Johannes-Diakonie, ist mit dieser Vereinbarung "ein Meilenstein erreicht". Er betonte das gute Miteinander in den Verhandlungen mit dem Main-Tauber-Kreis, machte aber auch deutlich, dass die Arbeit noch nicht beendet sei. "Wir haben einen engen Zeitplan für die Umstellung, darüber hinaus ist die Laufzeit befristet." Für alle Beteiligten sei die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ein Kraftakt. Deshalb sei man über die nun erzielte erste Vereinbarung froh. Sie soll Auftakt für weitere noch zu regelnde Angebote sein.

Man sei froh, mit der Johannes-Diakonie einen verlässlichen und fairen Partner an der Seite zu wissen, mit dem man gemeinsam einen Mehrwert für Menschen mit Beeinträchtigung schaffen könne, so Dezernentin Krug nach der Unterschrift.

 
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