Auch während der Corona-Krise benötigt man teilweise professionelle Hilfe beim Umgang mit Behörden oder Ämtern. Hier kann der Sozialverband VdK helfen, denn Beratung und Vertretung von Mitgliedern in Sozialrechtsfragen zählt zu seinen Kernkompetenzen.
Mit über zwei Millionen Mitgliedern ist der VdK deutschlandweit der größte Sozialverband. Seit knapp 70 Jahren begleiten seine Sozialrechtsreferenten allein in Baden-Württemberg pro Jahr mehrere tausend Verfahren und erstreiten Nachzahlungen.
Erfolgsquote in den Verfahren liegt bei 35 Prozent
Derzeit sind in den 36 baden-württembergischen VdK-Geschäftsstellen 55 Mitarbeiter in der Sozialrechtsberatung im Einsatz. Nach Angaben von Bernhard Gschwender, Geschäftsführer des Bezirksverbands Nordbaden, wurden im vergangenen Jahr rund 13 600 Verfahren begonnen, von denen 12 232 erledigt wurden. Bei einer Erfolgsquote von 35,1 Prozent habe man für die Klienten rund 7,94 Millionen Euro erstreiten können.
Auch die Zahlen und Erfolge der VdK-Geschäftsstelle in Tauberbischofsheim, dem Sitz für die beiden Verbände im Main-Tauber-Kreis, sind beachtlich: 2019 wurden von 700 begonnenen Verfahren 681 abgeschlossen. Die Erfolgsquote betrug 38 Prozent.
Olga Klein und Albrecht Zentgraf sind die Sozialrechtsreferenten, die hinter dieser Erfolgsquote stehen. Ihre Tätigkeitsfelder sind nicht nur der Prozessbeistand, der nur Mitgliedern vorbehalten ist, sondern auch Rechtsberatungen im Vorfeld, die in vereinfachter Form als Erstberatung auch für Nichtmitglieder möglich sind.
Sozialverband bietet weiterhin Rechtsberatung an
Auch während der Coronakrise setzt der VdK in Tauberbischofsheim seine Beratungsangebote in Bereichen des Sozialrechts fort – vorläufig aber nur per Telefon, E-Mail oder Fax, da die VdK-Geschäftsstellen zum Schutz von Mitarbeitern und Ratsuchenden keinen Publikumsverkehr vor Ort anbieten sollen und dürfen.
"Diese Situation ist vor allem für ältere Menschen, die einen nicht unerheblichen Teil unserer Mitglieder ausmachen, im Bedarfsfall erschwerend, aber bislang funktionieren die Beratungen weiterhin", berichtet der Kreisvorsitzende Kurt Weiland.
"Wir sehen uns als Kreisverband auch in der Corona-Krise als Bindeglied und Lotse zwischen Mitgliedern, Ratsuchenden, Hauptamt und Behörden", sagt Weiland. "Dabei wollen wir zeigen, dass wir nicht nur in rechtlichen Sozialfragen für die Bürger da sind, sondern auch in sozialen Belangen wie etwa mit Hilfen bei Einkäufen."
Zudem sieht er eine Aufgabe des Kreisverbandes darin, mit Rundschreiben die Ortsverbände zu animieren, sich an Aktionen zu beteiligen oder eigene Initiativen zu starten.
Die Gebühren für einen Rechtsberatung mit Widerspruch über den VDK belaufen sich auf min. 40 Euro (für einen Widerspruch). Käme es zur Klage, müsste ich nochmals Gebühren zahlen für die Rechtsvertretung vor Gericht.
Das alles zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag. Lediglich die Beratung ohne Tätigwerden wird vom Mitgliedsbeitrag erfasst.