
Das Landgericht Ellwangen hat den Lehrer einer weiterführenden Schule in Bad Mergentheim (Main-Tauber-Kreis) wegen Nötigung und sexueller Belästigung in einem Fall zu einer Geldstrafe von knapp 18.000 Euro verurteilt. Der Lehrer hatte laut Anklage im Jahr 2020 eine Schülerin durch einen Schlag auf den Hintern belästigt. 2022 zwang er einen muslimischen Schüler durch die Androhung schlechter Noten, bei einem "Kennenlernspiel" mitzumachen. Darin sahen die Richter eine Nötigung.
Damit bestätigte das Landgericht Ellwangen an diesem Freitag zum Teil das Urteil des Amtsgerichts Bad Mergentheim, gegen das der Lehrer Berufung eingelegt hatte. Im Unterschied zur ersten Instanz wertete das Landgericht das Verhalten des Lehrers bei dem Kennenlernspiel nicht als sexuelle Handlung. Deshalb wies es auch die Nebenklage zweier betroffener Schülerinnen ab.
Betroffene Schülerinnen reagieren mit Tränen auf das Urteil
"Ich glaube Ihnen, dass Sie das widerlich und anstößig fanden", sagte Richter Martin Honold zu den beiden jungen Frauen, die bei diesem Kennenlernspiel an die Oberschenkel des Lehrers, der Mitte 60 ist, gepresst wurden. "In dieser engen Berührung in der Nähe des Geschlechtsbereichs kann man eine sexuelle Note erkennen", führte der Richter aus. Aber: "Der Straftatbestand der sexuellen Belästigung ist alleine damit nicht erfüllt."
Laut Honold fehlte dafür der Nachweis, dass der Angeklagte die beiden damals 16-Jährigen aus sexuellen Motiven an sich gezogen hatte. "Für ihn ging es um das Spiel." Die beiden betroffenen jungen Frauen hatten als Zeuginnen ihre Scham und anhaltende Belastung nach dem Vorfall geschildert. Auf das Urteil reagierten sie am Freitag mit Tränen.
Angeklagter: "Ich bin mit Herz und Seele Pädagoge"
Der Angeklagte hatte mit der Berufung einen Freispruch erreichen wollen. "Ich bin mit Herz und Seele Pädagoge", sagte er vor dem Schöffengericht. Die Anschuldigungen gegen ihn seien ein "Missverständnis". Laut den Aussagen von ehemaligen Schülerinnen und Kollegen ist der Mann seit vielen Jahren für anzügliche, rassistische und demütigende Bemerkungen bekannt.
Dass es darum in der Verhandlung aber nicht gehe, hatte der Richter in der Verhandlung betont: "Wir urteilen nicht über moralische oder dienstrechtliche Kriterien, es geht hier um strafrechtlich relevante Taten." Bestraft werden die sexuelle Belästigung und die Nötigung mit 120 Tagessätzen zu 145 Euro. Damit ist der Oberstudienrat vorbestraft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Und da sieht das Gericht keine sexuelle Belästigung? Deutschland wird zur Lachjustiz.
MfG
Johannes Bullmann, MPA