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Tauberbischofsheim
Unterstützung für kreative Unternehmen im ländlichen Raum: Bis 31. August ist eine Bewerbung für die Förderlinie "Spitze auf dem Land!" möglich
Bearbeitet von Frank Kupke
 |  aktualisiert: 04.07.2024 02:46 Uhr

Mit der Förderlinie "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg", die im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelt ist, unterstützt das Land Baden-Württemberg kleine und kreative Unternehmen im ländlichen Raum dabei, den technologischen Fortschritt zu beschleunigen. Im Rahmen der 22. Ausschreibungsrunde wurden sechs Unternehmen in die landesweite Förderlinie aufgenommen. Die Bewerbungsfrist für die nächste Auswahlrunde läuft noch bis Samstag, 31. August. Darauf weist die Wirtschaftsförderung Main-Tauber-Kreis in einer Pressemitteilung hin, der auch die folgenden Informationen entnommen sind.

Die Landesregierung möchte mit ihren Förderungen, die sich aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) sowie des ELR zusammensetzen, dazu beitragen, die Innovationskraft der Unternehmen im Ländlichen Raum zu stärken, um langfristig Arbeitsplätze und Wohlstand für die Menschen zu sichern. Mit einem Fokus auf nachhaltige Entwicklung und wirtschaftliche Resilienz werden in der aktuellen Förderperiode 2021 bis 2027 Fördermittel bereitgestellt. Die Unternehmen, die im Rahmen der 22. Auswahlrunde in die Förderlinie aufgenommen wurden, stammen aus dem Rhein-Neckar-Kreis, Tuttlingen, Biberach und Ravensburg.

Welche Fördersummen es gibt

Ziel des Förderprogramms ist es, einzigartige Ideen auf dem Markt zu etablieren. Die Förderlinie richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Mitarbeitenden, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag je Projekt beträgt 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zur Bioökonomie kann die Förderung auf maximal 500.000 Euro erhöht werden. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Städte und Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die abschließende Entscheidung erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlags des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses. Die Ausschreibung zum Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ gibt es auf der Webseite mlr.baden-wuerttemberg.de/spitze-auf-dem-land.

Weitere Infos bei der Wirtschaftsförderung Main-Tauber-Kreis, Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, Tel.: (09341) 825824, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@main-tauber-kreis.de, sowie auf der Website www.main-tauber-kreis.de/wirtschaft.

 
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