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Tauberbischofsheim
Unbedenklicher Badespaß im Main-Tauber-Kreis
Blick auf den See in Freudenberg: Unbedenklicher Badespaß bietet sich an den Badegewässern im Main-Tauber-Kreis in Creglingen, Freudenberg, Niederstetten und Wertheim.
Foto: Caroline Becker, Stadt Freudenberg | Blick auf den See in Freudenberg: Unbedenklicher Badespaß bietet sich an den Badegewässern im Main-Tauber-Kreis in Creglingen, Freudenberg, Niederstetten und Wertheim.
Bearbeitet von Christoph Sommer
 |  aktualisiert: 26.06.2023 02:54 Uhr

Die sommerlichen Temperaturen locken viele Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen an die fünf Badeseen im Main-Tauber-Kreis. Alle offiziellen Badegewässer im Landkreis bieten eine hervorragende Wasserqualität und werden während der Saison alle zwei Wochen durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis geprüft. Die Ergebnisse teilte das Landratsamt nun in einer Pressemitteilung mit, aus der auch die folgenden Informationen stammen.

Unbedenklicher Badespaß in Creglingen, Freudenberg, Niederstetten und Wertheim

Zu den geprüften Gewässern zählt in Creglingen die Badestelle an den Münsterseen. Die Gewässer im Seepark Freudenberg sowie der Badesee Mondfeld in Wertheim laden ebenfalls zu hygienisch einwandfreiem Badespaß ein. In Niederstetten können der Natursee in Rinderfeld sowie der Badesee Herrenzimmern für einen unbedenklichen Sprung in das kühle Nass genutzt werden. Allen Badeseen wird eine ausgezeichnete Wasserqualität bescheinigt.

Die Badesaison dauert in Baden-Württemberg in der Regel vom 1. Juni bis zum 15. September. Die Gesundheitsämter veranlassen in dieser Zeit mindestens einmal im Monat eine Untersuchung des Wassers im Labor. Aktuelle Ereignisse wie Starkregen können zu Einschwemmungen von Keimen oder Schadstoffen in die Gewässer führen. Das Gesundheitsamt rät dazu, die zusätzlich an Badeseen aufgestellten Hinweise und Badewarnungen zu beachten.

Eine Übersicht zur Wasserqualität gibt die Online-Badegewässerkarte auf badegewaesserkarte.landbw.de. Aktuelle Informationen können zudem bei den jeweiligen Gemeinden oder beim Gesundheitsamt des Landratsamtes, Tel.: (09341)82-5579, erfragt werden.

 
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