Die Abgeordneten haben die Reißleine gezogen. Für eine Neuregelung ihrer Altersversorgung setzen sie eine Kommission ein. Die soll jetzt erstmal die Kastanien aus dem Feuer holen. Entscheiden muss der Landtag am Ende aber selbst.
Der Landtag hat am Mittwoch einstimmig die umstrittene Neuregelung für die Altersversorgung für Abgeordnete aufgehoben. Mit der Verabschiedung eines Aufhebungsgesetzes machten die Parlamentarier auch den Weg frei für eine unabhängige Kommission, die Vorschläge für eine angemessene und zeitgemäße Vorsorge machen soll.
Parlamentspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) soll Personalvorschläge - etwa Wissenschaftler - für die Besetzung der Kommission unterbreiten. Das letzte Wort haben allerdings wieder die Abgeordneten, die laut Bundesverfassungsgericht ihre eigenen Angelegenheiten selbst regeln müssen. D
as nun zurückgenommene, gegen die Stimmen von FDP und AfD verabschiedete Gesetz war im Februar beschlossen worden und hatte eine Welle der Empörung ausgelöst. Das Optionsmodell sah vor, dass alle Abgeordneten zwischen einer privaten Altersvorsorge und der lukrativeren staatlichen Alterspension wählen können. Mit der Aufhebung des Gesetzes müssen sich die Abgeordneten zunächst wieder selbst um ihre Versorgung im Alter kümmern - mit Ausnahme derer, die schon vor 2011 dem Parlament angehörten.
„Was am Anfang falsch gelaufen ist, soll nun anders werden“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Uli Sckerl, in Stuttgart. Die Schlussberatungen des Haushalts 2017 seien nicht die geeigneten Umstände für die Verabschiedung des Gesetzes gewesen. Durch das Durchpeitschen im Landtag sei Glaubwürdigkeit verloren gegangen, die man zurückgewinnen wolle. Ziel sei eine offene Debatte über die Bedeutung des Parlaments, der Wertigkeit des Abgeordneten und die zeitgemäße Ausstattung dieser Aufgabe. Auch Sckerls Pendant in der SPD, Reinhold Gall, sprach von einem Fehler, der nun korrigiert werde.
Für CDU-Vizefraktionschefin Nicole Razavi birgt das Einsetzen der Kommission, die vielleicht von Anfang an hätte bemüht werden sollen, die Chance, für das Parlament und damit für die Demokratie zu werben.
Der AfD-Abgeordnete Rüdiger Klos betonte: „Wir dürfen uns als Abgeordnete nicht genehmigen, was dem Bürger nicht möglich ist.“ Die Niedrigzinsphase, unter der die Parlamentarier mit privater Vorsorge litten, treffe auch alle anderen Menschen.
Die AfD hatte auch die bereits beschlossene Erhöhung der Abgeordnetenpauschalen für Mitarbeiter und politische Arbeit kritisiert; diese Komplexe gehören aber nicht offiziell zur Aufgabe der Kommission.