Wegen Erschleichung der Einbürgerung, einem Verstoß gegen das Einbürgerungsgesetz, verurteilte das Amtsgericht Wertheim einen Nigerianer zu einer Strafe von 80 Tagessätzen zu je 25 Euro.
Der 41-jährige Arbeiter hatte gegenüber dem Landratsamt Main-Spessart in Karlstadt falsche Angaben gemacht beziehungsweise eine Meldung unterlassen, und so im Dezember 2011 zur nigerianischen beschleunigt die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Andernfalls wäre die Einbürgerung frühestens nach sieben Jahren, in seinem Fall erst 2014, möglich gewesen.
Der Angeklagte war als Asylbewerber in Hardheim im Odenwald untergebracht. Eine Frau aus dem Main-Spessart-Kreis lernte ihn über eine Kontaktanzeige kennen und verliebte sich.
Die Eltern der Frau waren gegen die Beziehung. Im Januar 2008 erfolgte dennoch die Heirat, und das Paar wohnte im Main-Spessart-Kreis.
Bei der Antragstellung auf frühzeitige Einbürgerung im März 2010, die Ehefrau war anwesend, erkundigte sich das Landratsamt Karlstadt, ob eine eheliche Lebensgemeinschaft besteht, und der 41-Jährige Kinder hat. Der Mann gab an, keine Kinder zu haben. Er wurde darauf hingewiesen, dass er Änderungen der familiären Verhältnisse zu melden habe.
Nachdem Nachfragen bei anderen Behörden keine Widersprüche ergeben hatten, erfolgte die Einbürgerung. Dabei versicherte der Angeklagte, es gäbe keine Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Antrag.
Einige Reisen nach Nigeria
Während der Ehe reiste der Mann mehrfach nach Nigeria, auch für längere Zeit. Nach einer weiteren Reise meinte er zu seiner Frau, es sei Schluss mit der Ehe, und zog im März 2012, vier Monate nach der Einbürgerung, aus der gemeinsamen Wohnung aus.
Das Landratsamt wurde stutzig, als der Beschuldigte 2012 den Antrag auf Einreise für mehrere Personen aus Nigeria stellte, darunter Kinder. Es meldete dies ans Regierungspräsidium in Würzburg. Nachforschungen ergaben, dass der Angeklagte Vater zweier Kinder in Nigeria ist, das eine geboren im Dezember 2007, das andere im Juli 2011. Es kam zur Strafanzeige. Zuständig war die Staatsanwaltschaft Mosbach, da der Mann inzwischen im Main-Tauber-Kreis wohnte. Die Scheidung der Ehe erfolgte im Februar 2014.
In der Verhandlung machte der Angeklagte zum Vorwurf keine Angaben, meinte aber, die Beziehung sei Liebe gewesen. Die Frau habe ihn immer wieder im Asylbewerberheim besucht. Nach Anhörung mehrerer Zeugen, darunter zwei Vertreter des Landratsamtes in Karlstadt sowie eines Polizisten, bezeichnete die Staatsanwaltschaft den Vorwurf als erwiesen. Sie beantragte eine Strafe von 80 mal 25 Euro. Der Verteidiger aus Heilbronn argumentierte, sein Mandant halte sich lediglich zu 80 Prozent für den Vater der Kinder. Genaues könne nur ein Blutgruppentest ergeben. Von einem außerehelichen Verhältnis in Nigeria könne man nicht auf eine Scheinehe in Deutschland schließen. Dann führten auch einige deutsche Politiker eine Scheinehe. Eine Einbürgerung wäre, wenn auch später, sowieso erfolgt, selbst wenn der Beschuldigte die Kinder angegeben hätte. Denn sein Arbeitseinkommen sei ausreichend. Der Anwalt beantragte Freispruch
Ehe auf Zeit
Dass es sich um Kinder des Angeklagten handelt, stand fürs Gericht außer Frage. Schließlich habe er sie ja auch im Scheidungsverfahren als solche bezeichnet. Für die Richterin stellte sich nicht die Frage, ob Scheinehe, sondern dass eine Ehe auf Dauer ausgerichtet sei: „Bis dass der Tod Euch scheidet.“ Der Beschuldigte habe die Ehe jedoch von vornherein als Ehe auf Zeit betrachtet, um eine vorzeitige Einbürgerung zu erlangen. Er habe seiner Frau nie Einblick in sein persönliches Leben gewährt und sie auch nicht mit nach Nigeria genommen, dann allerdings abrupt eine Verhaltensänderung an den Tag gelegt.