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Oberwittighausen
Trotz Beschränkung: Warum zwei Betriebe über Wittigbachbrücke fahren dürfen
Obwohl die Brücke in Oberwittighausen vom Landratsamt für Fahrzeuge über 24 Tonnen Gesamtgewicht gesperrt wurde, dürfen Steintransporte bis 32 Tonnen darüber fahren. Warum?
Obwohl es vom Landratsamt eine Tonnagebeschränkung für die Brücke von 24 Tonnen gibt, erhielten nun zwei Kalksteinbetriebe von derselben Behörde Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge bis 32 Tonnen Gesamtgewicht.
Foto: Matthias Ernst | Obwohl es vom Landratsamt eine Tonnagebeschränkung für die Brücke von 24 Tonnen gibt, erhielten nun zwei Kalksteinbetriebe von derselben Behörde Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge bis 32 Tonnen Gesamtgewicht.
Matthias Ernst
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:11 Uhr

"Geht es um den Abtransport von Natursteinen über diese Brücke gelten scheinbar andere Gesetze, als für den Abtransport von Zuckerrüben oder anderer schwerer Güter", echauffiert sich Wittighausens Bürgermeister Marcus Wessels. Hintergrund ist eine Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes in Tauberbischofsheim für speziellen Schwerlastverkehr über die Wittigbachbrücke an der K2808 in Oberwittighausen. Die sei statisch gefährdet, wenn zu schwere Fahrzeuge über sie fahren, hieß es noch im vergangenen Jahr vonseiten des Landratsamtes. Damals wurde eine Tonnagebeschränkung von 24 Tonnen Gesamtgewicht verordnet, und dass nur noch ein Fahrzeug gleichzeitig über die Brücke fahren darf.

Diese Anordnung hatte für viel Unmut in der Bevölkerung und den Landwirten gesorgt, ist die Kreisstraße doch eine sehr häufig genutzte Straße, um zu den Äckern und ins benachbarte Bayern zu kommen. Viele Fahrzeuge müssen seitdem einen weiten Umweg über Gaubüttelbrunn nach Bütthard nehmen, berichtet Bürgermeister Wessels.

Schäden an der Brücke sind größer geworden

Doch jetzt traute er seinen Augen kaum, als die Ausnahmegenehmigung für zwei Kalksteinbetriebe in Kirchheim und Kleinrinderfeld kam. Deren Fahrzeuge dürfen die Brücke in Oberwittighausen auch überfahren, wenn sie schwerer als die 24 Tonnen sind. Die Brücke wurde 1954 als Plattenbalkenbrücke gebaut und hat eine Länge von 12,67 Meter. Bereits 1991 hatten Untersuchungen ergeben, dass vor allem an den Plattenrändern die maßgebliche Stahlspannung überschritten wurde und man regelmäßig eine Überprüfung auf weitere Schäden durchführen sollte.

Diese Nachuntersuchungen hatten ergeben, dass der Schaden größer geworden ist und deshalb kam es zu der Tonnagebeschränkung, weiß Wessels noch aus der damaligen Begründung des Landratsamtes, Bereich Straßenbau.

Alle Einwände wurden "abgebügelt"

Alle Einwände seitens der Bürger und der Gemeindeverwaltung wurden damals einfach abgebügelt. "Umso überraschter war ich, als nun diese Ausnahmegenehmigungen ins Haus flatterten", ärgert sich der Rathauschef. Müll-, Feuerwehr- und Möbelwagen dürften das Bauwerk nicht befahren, obwohl es für sie alle keine echte Alternative gibt, argumentiert er. Aber die schweren Steintransporte sind kein Problem, will es ihm nicht in den Kopf.

Mit einem Gutachten eines anderen Ingenieurbüros hatten die beiden Kalksteinwerke die Ausnahmegenehmigung erreicht. "Ist dieses Gutachten mehr wert, als das vom Straßenbauamt in Auftrag gegebene?", fragt Wessels und einige seiner Gemeinderatsmitglieder, denen die Ausnahmegenehmigung ebenfalls sauer aufstößt.

Was sagt das Landratsamt dazu?

Vonseiten des Landratsamtes Main-Tauber schreibt Pressesprecher Markus Moll auf Nachfrage dieser Redaktion, dass eine höhere Tonnagebelastung der Brücke immer dann möglich sei, wenn im Einzelfall durch ein Gutachten nachgewiesen werden kann, dass keine Überschreitung der zulässigen Achslasten zu erwarten ist. "Alle Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, welche die 24 Tonnen überschreiten, können die Brücke nur dann befahren, wenn sie beim Verkehrsamt einen entsprechenden Antrag mit statischer Nachrechnung stellen und dieser überprüft und genehmigt wurde. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden die beantragten Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen als Sondertransporte betrachtet und entsprechend statisch beurteilt."

Dasselbe System wendet die Mobilitätszentrale Baden-Württemberg bei den "großen" Schwertransporten an. Deswegen ist es unter Umständen möglich, dass Fahrzeuge mit über 100 Tonnen über "normale" Brücken fahren dürfen, teilt Moll mit. Eine vorgeschriebene Umleitung für diese Schwertransporte sei ebenfalls nicht möglich, da das verpflichtende Vorschreiben einer Route grundsätzlich nicht möglich sei, da man sich im öffentlichen Straßennetz befinden würde. Hier gelte die Straßenverkehrsordnung, so der Pressesprecher. Wann die Brücke letztlich erneuert wird, konnte er nicht genau mitteilen, da der Kreistag "über die Reihenfolge der Straßenbau- und Brückenbaumaßnahmen" entscheidet.

 
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