Aufgrund der Ungültigkeitserklärung der Gemeinderatswahl von 2019 hat der Tauberbischofsheimer Gemeinderat in der Sitzung vom 28. September Neuwahlen beschlossen. Die Neuwahl wird am Sonntag, 5. Februar 2023, durchgeführt, teilt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung, der die folgenden Informationen entnommen sind, mit. Zuvor stimmte der Gemeinderat der notwendigen Neufassung der Hauptsatzung zu.
Im geänderte Paragraph 13 heißt es nun, dass die Zahl der Stadträte 18 beträgt. Auf den Wohnbezirk Tauberbischofsheim entfallen künftig elf Sitze. Für die Wohnbezirke Dienstadt, Distelhausen, Dittigheim, Dittwar und Hochhausen stehen jeweils ein Sitz zur Verfügung, für Impfingen zwei Sitze. Mit dieser Verteilung wurde die rechtmäßige Repräsentation aller Wohnbezirke hergestellt.
Nach der Gemeinderatswahl am 26. Mai 019 legte eine Wählerin aus dem Wohnbezirk Impfingen Einspruch gegen das Wahlergebnis beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis ein. Gegen die Zurückweisung dieses Einspruchs klagte die Wählerin vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (VG), welches das Land am 4. August 2021 dazu verpflichtete, die Gemeinderatswahl 2019 für ungültig zu erklären. Die Klage des Landes und der Stadt vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) wurde am 19. Juli 2022 zurückgewiesen.
Daraufhin hat das Landratsamt Main-Tauber-Kreis am 5. September die Wahl für ungültig erklärt. Im Kommunalwahlgesetz von Baden-Württemberg ist geregelt, wie in einem solchen Fall verfahren werden muss: Der Gemeinderat muss eine Neuwahl nach den Vorschriften für die Hauptwahl anordnen und hat den Termin angesichts der nötigen Vorlaufzeit nun auf 5. Februar festgelegt.
Durch die Organisation einer Neuwahl entstehen zusätzliche Kosten für die Stadt in Höhe von 20.000 bis 30.000 Euro. Hinzu kommt der zusätzliche Personalaufwand der hauptamtlichen Kräfte der Stadtverwaltung.