Tauberbischofsheim
Tanz- und Spielverbot an Allerheiligen und anderen Gedenktagen
Aufgrund §10 des Feiertagsgesetzes (FTG) sind öffentliche Tanzunterhaltungen an Allerheiligen (1. November) von 3 bis 24 Uhr, am Volkstrauertag (17. November) und am Totengedenktag (24. November) jeweils von 5 bis 24 Uhr und am Buß- und Bettag (20. November) von 3 bis 24 Uhr verboten. Die folgenden Informationen sind einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung Tauberbischofsheims entnommen.
Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
14 TAGE GRATIS testen
- Alle Artikel in der App lesen
- Bilderserien aus Mainfranken
- Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
- Jederzeit monatlich kündbar
Sie besitzen ein tägliches Zeitungsabo?
Dann ist der Zugang für Sie gratis.
Ergänzen Sie dazu Ihre Kundennummer nach erfolgreicher Registrierung in der App unter Profil / Daten bearbeiten.