Mit einem Stein warf ein 44-jähriger Mann die Glastür eines Supermarktes im Wertheimer Stadtteil Bestenheid ein, sein Auto parkte vor dem Gebäude. Er packte Tabakwaren im Verkaufswert von 700 Euro und Damenunterwäsche ein.
Was er nicht bemerkte: Gleichzeitig lief der stille Alarm. Die Polizei erschien, und der Frührentner kam mit der Beute nicht weit.
Wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall verurteilte jetzt das Amtsgericht Wertheim den ehemaligen Lagerarbeiter aus dem Kreis Miltenberg, zuvor Wertheim, zur Strafe von sechs Monaten. Diese wurde gegen Ableistung von 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
In der Verhandlung konnte der Angeklagte nicht erklären, warum er sich dazu hatte hinreißen lassen. Seit 2012 sei er krank und leide an psychischen Störungen sowie Schmerzen. Laut einem psychologischen Gutachten liegt eine Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Zügen vor. Der Beschuldigte betonte, er bereue zutiefst, was er getan. Erst bei der Festnahme durch die Polizei sei ihm die Tragweite klar geworden.
Der ledige Mann ist wegen Betrugs in zwei Fällen vorbestraft, da er im Internet Waren bestellt und erhalten hatte, dann aber nicht zahlte, außerdem wegen Sachbeschädigung. Im Verlauf der Beziehung mit einer geschiedenen, zum zweiten Mal verheirateten aber getrennt lebenden Frau war es zum Streit gekommen. Sie hatte sich über seine Betrügereien empört, und er eine ihrer Vasen zerschlagen.
Im jetzigen Fall bewertete die Staatsanwältin das Geständnis gering, da, auf frischer Tat ertappt, nicht viel zu bestreiten war. Erschwerend komme neben den Vorstrafen der hohe Sachschaden hinzu. Dem Antrag von sechs Monaten zu Bewährung und 60 Stunden schloss sich der Verteidiger an.
Das Gericht nannte die Tatumstände außergewöhnlich. Es habe aber den Eindruck, dass der Angeklagte so etwas nicht wieder tut, wenigstens nicht in nächster Zeit. Das Urteil ist rechtskräftig.