
Nach dem Kommunalwahlrecht für Baden-Württemberg müssen allen Wahlberechtigten die Stimmzettel für die Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl bis zum Tag vor der Wahl zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Personen einen Wahlschein beantragen. Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung der Stadt Tauberbischofsheim entnommen: Deshalb erhalten Wahlberechtigte die Unterlagen zweimal, wenn sie die Briefwahl beantragt haben. Durch den Stimmzettelversand bleibt allen Wählerinnen und Wählern ausreichend Zeit, sich auf seine Stimmabgabe vorzubereiten. Es ist nicht notwendig, nur aus diesem Grund Briefwahl zu beantragen.
Wer genaue Informationen zur Stimmabgabe und zu den Wahlen sucht, wird auf der städtischen Website www.tauberbischofsheim.de/wahlen fündig.