Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) verlangt für Weinbauflächen, die in Wasserschutzgebieten liegen und als Problem- oder Sanierungsgebiete eingestuft sind, dass im Frühjahr der Stickstoffgehalt im Boden bestimmt wird, heißt es in einer Pressemeldung des Landratsamts Main-Tauber-Kreis. Dieser Analysewert ist in der Düngebedarfsberechnung zu berücksichtigen. Laut SchALVO muss die Stickstoffdüngung innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorliegen der Messergebnisse vorgenommen werden; ansonsten ist eine erneute Probenahme und Untersuchung nötig.
Unabhängig von der SchALVO verlangt die Düngeverordnung, dass vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen die im Boden verfügbaren Stickstoffvorräte ermittelt werden müssen und zusätzlich der Düngebedarf berechnet werden muss, so die Mitteilung weiter. Das ist insbesondere für Flächen in so genannten Nitratgebieten (rote Gebiete) zu beachten, wenn die einzelbetriebliche Bagatellgrenze im jeweiligen Nitratgebiet überschritten wird.
Mit den Untersuchungsattesten des Nitratinformationsdienstes (NID) können sowohl die Forderungen der SchALVO als auch die der Düngeverordnung erfüllt werden. Der Probenbegleitschein kann auch unter www.duengung-bw.de erstellt werden. Alle Informationen zum Online-Verfahren sind unter dieser Adresse zu finden, heißt es in der Mitteilung.
Gerätschaften für die Probennahme werden an den beiden Sammelstellen in Bad Mergentheim, Wachbacher Straße 52, und beim Technischen Kreishaus in der Wellenbergstraße 8 in Tauberbischofsheim ausgegeben. Dort werden auch die Bodenproben angenommen. In dem angegebenen Zeitraum können laut Mitteilung auch Bodenproben für die Grundbodenuntersuchung (Phosphor, Kalium) abgegeben werden, ebenso frühe Nmin Proben für den Anbau von Mais außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten. Die Sammelstellen sind ab Dienstag, 6. April, bis einschließlich Montag, 12. April, jeweils von 9 bis 10 Uhr und von 15.30 bis 17 Uhr geöffnet.
Fragen beantwortet das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreises in Bad Mergentheim unter Tel.: (07931) 4827-6332, -6328, -6316 oder -6324.