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Tauberbischofsheim
Spitzentechnologie auf dem Land: Beantragung von Fördergeldern für Innovationen
Bearbeitet von Nicole Schmidt
 |  aktualisiert: 08.02.2024 02:57 Uhr

Innovationen sind der Schlüssel zum Erfolg einer wettbewerbsfähigen und zukunftsfähigen Region. Der zunehmende globale Wettbewerb und immer kürzere Innovationszyklen stellen Wirtschaftsstandorte vor tiefgreifende Veränderungen und erfordern ein stetiges Handeln, um nachhaltiges Wachstum und einen hohen Beschäftigungsstand in der Fläche Baden-Württembergs zu erzielen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Main-Tauber-Kreises hervor, der nachfolgende Informationen entnommen wurden. 

Kleine und mittlere Unternehmen werden gefördert

Mit der Förderlinie "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg", die im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelt ist, unterstützt das Land Baden-Württemberg kleine, kreative Unternehmen im ländlichen Raum. Hierfür stehen in der aktuellen Förderperiode 2021 bis 2027 Fördermittel in Höhe von 40 Millionen Euro bereit, die sich aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung sowie des ELR zusammensetzen. Unternehmen können sich bis Mittwoch, 28. Februar, für die aktuelle Ausschreibungsrunde bewerben. Darauf weist die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hin.

Die Landesregierung möchte mit ihren Förderungen dazu beitragen, die Innovationskraft der Unternehmen im ländlichen Raum zu stärken, um langfristig Arbeitsplätze und Wohlstand zu sichern. Die Fördermittel haben einen besonderen Fokus auf nachhaltige Entwicklung und wirtschaftliche Resilienz.

"Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" ist für Unternehmen, die einzigartige Ideen auf dem Markt etablieren möchte. Die Förderlinie richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten.

Bis zu 500.000 Euro Förderung

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten für ihre Investitionen einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent. Bei mittleren Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten sind es bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bei einem erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zur Bioökonomie kann die Förderung auf maximal 500.000 Euro erhöht werden.

Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. Die Bewerbung erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Städte und Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die abschließende Entscheidung trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Basis des Vorschlags und des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Die Ausschreibung zum Förderprogramm kann unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden. Weitere Informationen sind bei der Wirtschaftsförderung Main-Tauber-Kreis, Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, Tel.: (09341) 825824, wirtschaftsfoerderung@main-tauber-kreis.de und unter www.main-tauber-kreis.de/wirtschaft, erhältlich.

 
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