Der Teilzeit-Kassier einer Wertheimer Tankstelle schädigte im Jahr 2018 fast ein halbes Jahr lang seinen Arbeitgeber in erheblichem Maße. Im Besitz eines Spielerpasses und wegen seiner Spielsucht, orderte er während der Arbeitszeit Wetten, an einem im Verkaufsraum der Tankstelle aufgestellten Terminal. Die Einsätze zahlte er jedoch nicht in die Tankstellenkasse ein. Das Amtsgericht Wertheim verurteilte ihn jetzt zu einer Strafe von 14 Monaten, setzte sie aber unter Auflagen zur Bewährung aus.
Seine Untreue gegenüber dem Arbeitgeber flog auf, die nicht bezahlten Einsätze von ihm und seiner damaligen Freundin hatten sich zu diesem Zeitpunkt bereits auf über 93 000 Euro summiert. Als der Arbeitgeber ihn zur Rede stellte, gestand der Mann und übergab erzielte Gutscheine für Wettgewinne. Deren Betrag deckte aber bei weitem nicht die Einsätze. So blieb es bei einem Schaden von 74 000 Euro. Weil der 27-Jährige seinem Arbeitgeber ein Schuldanerkenntnis unterzeichnete, war bislang kein Zivilverfahren notwendig. Nach eigenen Angaben zahlt der Mann den Schaden monatlich mit 500 Euro ab.
Bereits in der Vergangenheit hatte der Angeklagte wegen seiner Sucht zum Glücksspiel Schulden gemacht, diese zurückgezahlt und 2017/2018 an einer Suchtberatung teilgenommen. Er ist nicht vorbestraft. In der Verhandlung trug er vor, er habe anfänglich nur ein bisschen Geld verdienen wollen, dann sei die Sucht jedoch stärker gewesen. Inzwischen verwaltet seine Mutter seine Finanzen.
Das Gericht sah bis zu einem gewissen Grad eine Einschränkung der Schuldfähigkeit durch die Sucht zum Glücksspiel als gegeben, jedoch nicht im gleichen Maß wie der Verteidiger. Die Bewährungsauflagen sind: Tilgung des Schadens mit monatlich mindestens 400 Euro, Fortsetzung der Suchtberatung und Nachweis der Teilnahme daran. Auch die damalige Freundin hatte einen Spielerpass. Die nicht gezahlten Einsätze ihrer Wetten belaufen sich auf 4900 Euro und sind in den 93 000 Euro enthalten. Vermutlich lief gegen sie auch ein Strafverfahren, ohne Verhandlung mit Strafbefehl und Geldstrafe.