
Bis einschließlich 31. März können sich Studieninteressierte wieder auf einen von 75 Studienplätzen im Fach Humanmedizin im Rahmen der baden-württembergischen Landarztquote bewerben – unabhängig von ihrer Abiturnote. Die Plätze werden dabei für das kommende Wintersemester an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich im Gegenzug verpflichten, nach dem Studium und der Facharztausbildung für mindestens zehn Jahre in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet als Arzt oder Ärztin tätig zu sein. Das geht aus einer Pressemitteilung von Peter Wagner hervor, der auch die folgenden Infos entnommen sind.
"Die Landarztquote soll dem vor allem demografisch bedingt drohenden Ärztemangel speziell im ländlichen Raum entgegenwirken. Allein im Main-Tauber-Kreis sind über 40 Prozent der Hausärzte über 60 Jahre alt", unterstreicht Wolfgang Reinhart, der in der letzten Legislaturperiode die Landarztquote initiiert hatte.
Traum vom Medizinstudium erfüllen
„Mit der Landarztquote stärken wir damit die hausärztliche Versorgung in unseren ländlichen Regionen und geben gleichzeitig jungen ambitionierten Menschen die Chance, sich den Traum vom Medizinstudium zu erfüllen. Das Besondere dabei ist, dass unser Fokus auf der Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber liegt – und das unabhängig von der Abiturnote“, so Reinhart. Er kann sich perspektivisch eine weitere Erhöhung der Landarzt-Studienplätze vorstellen kann. So gab es für das laufende Wintersemester 2024/2025 rund 400 Bewerbungen auf die Studienplätze.
„Die Landarztquote ist die effektivste und verbindlichste Möglichkeit, die ärztliche Versorgung in den ländlichen Regionen zu gewährleisten. Ich würde mich sehr freuen, wenn auch aus der Main-Tauber-Region viele junge Menschen diese Aussichten auf ein Medizinstudium wahrnehmen und nutzen“, appelliert Reinhart.
Bewerbungen können bis zum 31. März ausschließlich über das Bewerbungsportal eingereicht werden. Alle Informationen, insbesondere zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie rund um den öffentlich-rechtlichen Vertrag gibt es auf www.landarztquote-bw.de