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Tauberbischofsheim
Soforthilfen für Unternehmen in der Corona-Krise von Bund und Land
Bearbeitet von Jürgen Sterzbach
 |  aktualisiert: 14.04.2020 02:10 Uhr

Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Solo-Selbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Damit können in den nächsten Tagen die Anträge auf die Bundeshilfe gestellt werden.

Die Auszahlung werde schnell und unbürokratisch erfolgen, schreibt das Landratsamt in seiner Pressemitteilung. Das Wirtschaftsministerium arbeite an der finalen Umsetzung. Formulare für die Bundes-Soforthilfe stünden noch nicht zur Verfügung.

Bis zum Start des Bundesprogramms laufe das Landesprogramm weiter, heißt es. Das Land hat sein Antragsverfahren dort, wo es unterschiedliche Konditionen gab, an die Konditionen des Bundes angepasst. Unter anderem wird die Soforthilfe des Landes jetzt ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Dies gilt rückwirkend für alle Anträge.

Solo-Selbstständige, gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe erhalten je nach Anzahl ihrer Beschäftigten einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss, zunächst für drei Monate.

Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder sowie für die Angehörigen der Freien Berufe. Die Kammern leiten die Anträge an die L-Bank weiter.

Weitere Informationen bei der Wirtschaftsförderung des Landratsamtes unter Tel.: (09341) 82-5809, per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@main-tauber-kreis.de sowie im Internet unter www.main-tauber-kreis.de/corona-hilfen

 
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