Die Bürger von Lauda-Königshofen folgen den Empfehlungen der Stadtverwaltung und tragen mit ihrer Stimmabgabe per Briefwahl zum Schutz der Mitbürger und Wahlhelfer bei. Bis gestern wurden mehr als 4000 Briefwahl-Unterlagen beantragt.
Das schreibt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Im Erdgeschoss des Rathauses in Lauda stehen die Telefone seit dem vergangenen Freitag nicht mehr still. Um Rückfragen zur Wahl zu beantworten, hat die Stadt eine Hotline unter Tel.: (09343) 5015880 eingerichtet.
Es gibt viele Fragen zur Neuwahl
Werktags von 8 bis 20 Uhr sowie am Samstag von 10 bis 12 Uhr können sich Bürger aus Lauda-Königshofen über die bevorstehende Neuwahl informieren. Mehrere Anschlüsse sorgen dafür, dass sie schnell durchkommen, selbst wenn die Leitungen glühen.
Auch wenn Briefwahlunterlagen aufgrund der rechtlichen Vorgaben nicht telefonisch, sondern nur per Post oder E-Mail, auf der Webseite oder persönlich beantragt werden können, so besteht dennoch einen großer Bedarf an Antworten.
Um die Beantragung der Wahlunterlagen zu vereinfachen, hat die Stadt zudem weitere Sprechzeiten eingerichtet. Von Mittwoch bis Freitag können Wahlberechtigte von 8 bis 20 Uhr persönlich im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses die Unterlagen beantragen.
Stimmzettel ausfüllen und einwerfen
Auch an diesem Samstag sind Mitarbeiter von 10 bis 12 Uhr persönlich anwesend. Diese Erreichbarkeit ist wichtig, dass der ausgefüllte Stimmzettel dann wiederum am Wahltag wieder rechtzeitig im Rathaus zur Auszählung vorliegt.
Wer die Sprechzeiten nutzt und persönlich ins Rathaus kommt, erhält vor Ort seinen Stimmzettel, kann ihn ausfüllen und gleich in die Wahlurne werfen. Damit ist gewährleistet, dass die Stimme garantiert berücksichtigt wird und dies nicht aufgrund einer womöglich verspäteten Zustellung beim Rückversand per Post verhindert wird.
Aber warum kann der zweite Wahlgang zur Bürgermeisterwahl in Lauda-Königshofen nicht als reine Briefwahl durchgeführt werden? Diese Frage stellt sich derzeit so mancher Bürger aufgrund der aktuellen Situation um das Coronavirus.
In Bayern wird per Brief gewählt
Ein häufiges Argument, das die Mitarbeiter der Hotline hören, ist, dass die Stichwahlen bei den Kommunalwahlen im benachbarten Bayern, die auch an diesem Sonntag stattfinden, ausschließlich per Briefwahl durchgeführt werden.
Die Stadtverwaltung erläutert jedoch, dass der Freistaat Bayern einen anderen rechtlichen Rahmen habe. Wie der aussieht, definiert der Landesgesetzgeber. Die Stadtverwaltung führte unmittelbar nach dem ersten Wahlgang Gespräche mit den übergeordneten Behörden in Baden-Württemberg, die für die Durchführung der Wahl verantwortlich sind.
Deren Absicht war es, für den zweiten Wahlgang kein Wahllokal zu öffnen, sondern eine reine Briefwahl zu veranstalten. Das wurde aber nicht genehmigt, da der Ablauf einer Wahl selbst in der aktuellen Situation nicht verändert werden kann.
Gesetz sieht Wahllokale vor
Die entscheidende Aussage kam vom baden-württembergischen Innenministerium. Es berief sich auf Paragraph 5 im Kommunalwahlgesetz: "Die Durchführung der Wahl ausschließlich in Form der Briefwahl ist wahlrechtlich nicht möglich."
Auch eine geringere Anzahl an Wahllokalen ist während einer laufenden Wahl nicht mehr möglich. Die Wahlbenachrichtigungen wurden vor Wochen versandt. Der Gesetzgeber legt dazu fest, dass das Wählerverzeichnis der ersten Wahl weiterhin maßgebend ist.
Über geltende rechtliche Rahmenbedingungen kann sich die Stadtverwaltung nicht hinwegsetzen, sondern muss diese entsprechend umsetzen. So bleibt es dabei, dass der zweite Wahlgang zwar wie gewohnt, aber doch in einer ungewöhnlichen Situation stattfindet. So rät die Stadt weiterhin dazu, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen.
In einer früheren Version dieses Artikels waren im Info-Kasten die Ergebnisse der Briefwahl im ersten Wahlgang anstelle des gesamten Wahlergebnisses zu lesen. Wir haben dies nun korrigiert.