Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hat Bezirksschornsteinfeger Ulrich Gabel nach zwei Jahrzehnten in den Ruhestand verabschiedet. Das meldet das Landratsamt in einer Pressemitteilung, der nachfolgende Informationen entnommen wurden. Seine Nachfolge für den Kehrbezirk 4 übernimmt mit Beginn des neuen Jahres Michel Kesel. Der Kehrbezirk erstreckt sich auf die Kernstadt Bad Mergentheim und Teile der Stadtteile Löffelstelzen und Neunkirchen.
"Ich bedanke mich im Namen des Landkreises für Ihr unermüdliches Engagement in dieser außergewöhnlich langen Zeitspanne", würdigte der Erste Landesbeamte Florian Busch die Verdienste des bisherigen Bezirksschornsteinfegers. Seine Lehre zum Schornsteinfeger absolvierte Ulrich Gabel von 1980 bis 1983 bei Bezirksschornsteinfeger Ernst Köhler in Bad Mergentheim, 1988 folgte dann die Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk. Zunächst übernahm Gabel zum 1. Juni 1997 einen Kehrbezirk in Stuttgart-Zuffenhausen, bevor er zum 1. Oktober 2005 als Bezirksschornsteinfeger in den Kehrbezirk 4 des Main-Tauber-Kreises wechselte.
Michel Kesler übernimmt die Nachfolge
Seine Nachfolge für den Kehrbezirk tritt nach dem erfolgten Ausschreibungsverfahren mit Michel Kesel der bisherige Mitarbeiter von Ulrich Gabel an. "Mit der Nachfolge aus dem eigenen "Stall" profitieren unsere Bürgerinnen und Bürger nicht nur von einer strukturierten Übergabe und einem Wissenstransfer innerhalb des Betriebes, sondern die über Jahre aufgebauten Routinen und das etablierte Vertrauen bleiben erhalten. Ich gratuliere und wünsche Ihnen für die neue Aufgabe alles Gute", sagte Erster Landesbeamter Florian Busch. Den Glückwünschen schlossen sich Bauamtsleiterin Verena Ernst und Harald Englert vom Sachgebiet Schornsteinfegerwesen des Landratsamtes an.
Die Bestellung ist nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz auf sieben Jahre befristet. Eine Wiederbestellung des Kehrbezirksinhabers ist nach Ablauf der Frist zulässig, nachdem der Kehrbezirk erneut öffentlich ausgeschrieben wurde. Der Kehrbezirk wurde räumlich nicht verändert.
Angaben zum räumlichen Geltungsbereich des Kehrbezirks – insbesondere die betreffenden Straßen der Kernstadt und der Stadtteile – können beim Landratsamt unter der Tel.: (09341) 825736 erfragt werden.