In der ersten Sitzung des Jugendhilfeausschusses nach der Wahl des Kreistags im Frühjahr 2024 stand die Anpassung der Leistungen zum Unterhalt (Pflegegeld) für Kinder und Jugendliche in Vollzeit- und Bereitschaftspflege im Mittelpunkt. Die Mitglieder des Ausschusses stimmten einer Erhöhung der Pflegegelder zu, um den steigenden finanziellen Anforderungen in der Pflege gerecht zu werden und die Lebensqualität der betreuten Kinder und Jugendlichen in Pflegefamilien sicherzustellen.
Zuvor hatte Erster Landesbeamter Florian Busch die neuen Mitglieder des Ausschusses offiziell verpflichtet, damit sie als vollwertige Mitglieder des Ausschusses auch stimmberechtigt sind. Dieser formale Akt wird immer zu Beginn einer Legislaturperiode nötig, um handlungsfähig zu bleiben.
Die Anpassung der Pflegegelder für die Vollzeitpflege erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) sowie der kommunalen Spitzenverbände, die sich an den Richtlinien des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge orientieren. Die neuen Sätze, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, berücksichtigen die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die spezifischen Ausgaben für Kinder und Jugendliche.
Pflegefamilien sollen stabile finanzielle Grundlage haben
Für die Betreuung junger Menschen unter sechs Jahren wird das Pflegegeld auf insgesamt 1178 Euro monatlich erhöht, während es für Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren künftig 1314 Euro beträgt. Für Jugendliche ab 13 Jahren gelten 1480 Euro. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass die Pflegefamilien eine stabile Grundlage zur Deckung des Sachaufwands und der Erziehungsaufgaben haben, so Jugendamtsleiter Martin Frankenstein.
Für die Bereitschaftspflege, die in Not- und Krisensituationen kurzfristig Kinder und Jugendliche aufnimmt, wurde ebenfalls eine Erhöhung des Pflegegeldes beschlossen. Bereitschaftspflegefamilien übernehmen ihre Aufgaben oft unter herausfordernden Bedingungen und bieten Kindern in akuten Gefährdungssituationen einen geschützten familiären Rahmen. Ab dem kommenden Jahr wird das Pflegegeld für Bereitschaftspflegefamilien von 79 auf 81 Euro pro Belegungstag erhöht. Diese Anpassung entspricht der durchschnittlichen Steigerung der Pflegegelder in der Vollzeitpflege und soll den finanziellen Aufwand der Bereitschaftspflegefamilien angemessen berücksichtigen.
Hochwertige und verlässliche Unterstützung von Kindern und Jugendlichen
Die Umsetzung der neuen Pflegegelder verursacht für den Main-Tauber-Kreis Mehrausgaben, die in der Haushaltsplanung 2025 bereits veranschlagt sind. Die Erhöhung des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege führt zu zusätzlichen Kosten von rund 33.000 Euro, während die Aufwendungen für die Bereitschaftspflege auf Basis der durchschnittlichen Belegungstage um etwa 4500 Euro steigen werden. Mit diesen finanziellen Anpassungen bekräftigt der Kreistag sein Engagement für eine hochwertige und verlässliche Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen.
Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass die angepassten Pflegegelder sowohl für die Vollzeit- als auch die Bereitschaftspflege ein wichtiger Schritt sind, um die Qualität und Nachhaltigkeit der Jugendhilfe in Wittighausen zu gewährleisten. Für Kreisrat Joachim Markert (CDU) sind "Pflegeeltern wahre Helden in der Gesellschaft", da sie viel auffangen, was sonst später teuer therapiert werden muss. "Jeder Euro, der hier investiert wird, ist bestens angelegt". Auch Alfred Bauch (SPD) sah es ähnlich: "Wir sind froh, dass wir solche Familien haben".
Zudem stellten die beiden pädagogischen Fachberaterinnen für Kindertageseinrichtungen beim Landratsamt, Judith Teller und Sandra Lange, ihre Arbeit vor.