Die Fahrbahndecke in der Ortsdurchfahrt Gerlachsheim kann ab dem Jahr 2015 saniert werden, teilte MdL Wolfgang Reinhart nach einer schriftlichen Korrespondenz mit dem Landesverkehrsminister Winfried Hermann in den vergangenen Wochen in einer Pressemeldung mit. Reinhart hatte sich nach einer Vorortbesichtigung und einer Veranstaltung an das Ministerium gewandt und mitgeteilt, dass die Fahrbahndecke dringend saniert werden müsse. Dies, zumal die Stadt Lauda-Königshofen zudem eine Kanalerneuerung in der Ortsdurchfahrt plane. Antwort kam laut Pressemitteilung am 7. Mai von Landesverkehrsminister Winfried Hermann. Hermann schreibt, er teile Reinharts Auffassung bezüglich der notwendigen Sanierung – auch hinsichtlich der Kanalsanierung. Das Regierungspräsidium Stuttgart bereite derzeit die notwendige Vereinbarung mit der Stadt Lauda-Königshofen vor – so dass laut Hermann die Maßnahmen ab 2015 beginnen könnten.
Es war aber auch höchste Zeit: Denn Reinhart hatte vor Ort in einer öffentlichen Versammlung das Versprechen gegeben, sich um die Angelegenheit zu kümmern.
Was passiert mit dem Kloster?
Ein weiteres wichtiges Thema in der damaligen Vorortveranstaltung betraf die Zukunft des Klosters Gerlachsheim. Zu diesem Thema teilte das Ministerium von Finanzen und Wirtschaft nun mit, dass dem Land zwar an einer Einigung bezüglich der künftigen Nutzung gelegen ist, für eine vorgeschlagene Nutzung des Klosters durch eine Einrichtung oder Dienstelle des Landes besteht aktuell kein Bedarf, laut Staatssekretär Ingo Rust. Man werde dies zwar im Auge behalten, sehe derzeit allerdings nur geringe Chancen. Allerdings werde eine vorgeschlagene Umwidmung für eine Nutzung der Liegenschaft für Dienstleistungszwecke des Kreises gerne unterstützt. Im Hinblick auf den bestehenden Erbbaurechtsvertrag könne man allerdings nicht die geschätzten 5,5 Millionen Sanierungskosten übernehmen. Schließlich habe auch der Kreis seine Pflichten während der Dauer des Vertrages, die Anlagen in entsprechendem Zustand zu erhalten. Allerdings sei das Land bereit, vorbehaltlich einer haushaltsrechtlichen Zustimmung des Parlaments, einen Zuschuss in Höhe von 2 Millionen Euro zukommen zu lassen, wenn im Gegenzug – wie bisher vereinbart – der Erbbaurechtsvertrag bis zum 31.12.2048 verlängert und der Erbbauzins erhöht würde.
Reinhart bedauert laut Pressemeldung zwar, dass die bestehenden Planungen, ein Wohnheim für behinderte Menschen vor Ort einzurichten, eingestellt worden sind. Dieses Konzept wäre vom Land und dem Finanzministerium unterstützt worden. Nunmehr müsse man in der neuen Periode des Kreistages über sinnvolle, anderweitige Nutzung nachdenken.
An der Sanierung führe jedenfalls kein Weg vorbei, da dieses Kloster in seiner Werthaltigkeit auf jeden Fall erhalten, geschützt und sinnvoll auch in Zukunft genutzt werden müsse, meinte Reinhart abschließend.