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Wertheim
Ohne Zugfahrkarte erwischt worden
Alfons Göpfert
 |  aktualisiert: 11.11.2019 02:11 Uhr

Die Zugfahrkarte der Deutschen Bahn kostet von Frankfurt nach Wertheim mit Nahverkehrszügen, ohne Bahncard, 26,80 Euro. Theoretisch preisgünstiger sind zwei Verbundkarten, eine des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV), die andere der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB).

Die VAB-Karte kann man aber erst im VAB-Gebiet kaufen, und die Strecke ab letztem RMV-Bahnhof bis zum Ort des Kaufs im VAB-Gebiet fährt man schwarz. Das wissen die Schaffner, und so wurde ein Arbeitsloser aus Wertheim mehrfach erwischt.

Wegen Erschleichung von Leistungen in fünf Fällen verurteilte ihn das Amtsgericht Wertheim zur Gesamtstrafe von 50 Mal 15 Euro.

Angeklagter vielfach vorbestraft

Der Angeklagte ist seit dem Jahr 2006 vielfach vorbestraft, die Zeit seines Drogenkonsums scheint aber glaubhaft vorbei. Später versuchte er, beim Bahnfahren Geld zu sparen, und wurde häufig erwischt. Die jetzigen fünf Taten geschahen zwischen Februar und Mai 2019.

Die Bahn stellte die Fahrtkosten vom letzten Bahnhof des RMV-Gebiets bis zum nächsten des VAB-Gebiets in Rechnung, jeweils weniger als sechs Euro. Dazu kommen die Bearbeitungsgebühren. So hat sich in den genannten Fällen und früheren, die bei einem anderen Gericht abgeurteilt wurden, eine Summe von 1550 Euro angesammelt.

Bezüglich der jetzigen fünf Fälle beantragte die Staatsanwaltschaft wegen der Vorstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten mit Bewährung. Da der Schaden der Einzeltaten jeweils unter zehn Euro lag, beließ es das Gericht bei der milderen, finanziell aber belastenderen Geldstrafe.

 
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