Bei der Jahreshauptversammlung der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Kreisgruppe Main-Tauber, standen Rück- und Ausblick im Mittelpunkt, heißt es in einer Pressemitteilung. Vorsitzender Ulrich Hefner führte in seinem Rechenschaftsbericht insbesondere aus, dass die Folgen der großen Polizeireform im Jahr 2014 noch immer zu spüren sind und trotz der schlechten Bewertungen im Abschlussbericht keine spürbaren Verbesserungen erfolgten. Im Gegenteil, nun stehe eine weitere Reform 2020 an, deren Sinn sich verschließt und die wohl eher aus politischen Befindlichkeiten als aus einer sinnvollen und gebotenen Verbesserung der Situation geboren wurde.
Hier wünschte er sich, dass die oberste Führung der Polizei nicht jeden politischen Hammeltanz widerspruchslos und obrigkeitshörig hinnimmt, sondern sich eher deutlich und vernehmbar für die Belange der Organisation einsetzt, die sie vertritt.
Angesichts der Personalknappheit sowie der Bewerbersituation im Land, denn nicht alle Stellen konnten besetzt werden und nicht jeder Bewerber bleibt bis zum Ende der Ausbildung dabei, sind für die nächsten Jahre weitere Einschnitte zu erwarten, denn eine weitere Pensionierungswelle steht bevor. Klar, dass in diesem Zusammenhang auf die Kollegen noch weitere Vertretungsdienste im Schichtdienst zukommen, heißt es in der Mitteilung weiter.
Bei der aktuellen 41-Stunden–Woche, die noch immer im Ländle für alle, auch die Schichtdienstbeamten gilt, obwohl in der freien Wirtschaft 38,5 bzw. 35 Stunden-Wochen üblich sind und Polizeiorganisationen anderer Bundesländer längst wieder die Arbeitszeiten reduzieren, tragen die Kollegen zum Nulltarif ihre Haut und ihre Gesundheit zum Markte. Und das bei einem Stundenzuschlag für Feiertags- und Nachtarbeit von 1,29 Euro unter der Woche und 3,29 an Sonn- und Feiertagen.
Zu Jahresbeginn versprach Innenminister Strobel, CDU, wohl auch um einer eventuellen Klage und gerichtlichen Überprüfung des Zulagenwesens und der Gehaltsstruktur vorzubeugen, die Erhöhung der Schichtzulagen, doch außer dem leeren Versprechen ist wie so oft derzeit noch keine Tat erfolgt. Zumindest im aktuellen Haushalt der Landesregierung ist dafür kein Geld ausgewiesen.
Ein weiteres Ärgernis sei die anstehende Dienstpostenbewertung. Ein Polizeibeamter im operativen Dienst hat gesetzlich legalisierte Eingriffsrechte, die über Beschlagnahmerechte bis hin zur Freiheitsentziehung reichen, dennoch sieht es die derzeitige Landesregierung als vollkommen ausreichend an, den Polizeiberuf im mittleren Dienst in A7 zu besolden. Schaut man in die öffentliche Verwaltung, dann stellt man fest, dass solche Befugnisse in anderen Teilen der Verwaltung deutlich höher in den Gehaltsgruppen A12 oder gar A 13 ausgewiesen sind.
In dieselbe Kerbe schlug der GDP-Vorsitzende Kirstein in seiner Ansprache. Insbesondere in Sachen der Erschwerniszulagen hinke das Land der Entwicklung hinterher.