Das Straßenbauamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hat kürzlich ein neues Entsorgungssystem für Reiseabfälle an 14 Rastanlagen im Landkreis in Betrieb genommen, davon zwölf an Bundes- und zwei an Landesstraßen. Die Abfallcontainer mit dem gelben Deckel bieten Reisenden die Möglichkeit, unterwegs anfallenden Müll ordnungsgemäß zu entsorgen, schreibt das Landratsamt in einer Mitteilung, aus der diese Informationen stammen.
"Mit diesem Entsorgungssystem gehen wir neue Wege und beugen potenziellen Verschmutzungen an unseren Rastplätzen vor. Gleichzeitig leisten die Abfallcontainer mit Blick auf die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest einen wichtigen Beitrag zur Seuchenprävention im Landkreis", betont Landrat Christoph Schauder.
Unachtsam weggeworfene Speisereste, die mit dem Erreger der Afrikanischen Schweinepest kontaminiert sind, gelten als einer der Hauptverbreitungsfaktoren für die Afrikanische Schweinepest (ASP), die für Wild- und Hausschweine bei einer Erkrankung immer tödlich endet. Bei den bisher eingesetzten Mülleimern bestand die Gefahr, dass Wildschweine diese umwerfen und herausfallende Speisereste fressen könnten. "Besonders weil es gerade im südlichen Teil des Main-Tauber-Kreises große Hausschweinebestände gibt, die bestmöglich vor einem Seuchenausbruch geschützt werden müssen, war uns diese Umstellung sehr wichtig. Mein Dank gilt daher allen Beteiligten für die zügige Umsetzung sowie dem Land Baden-Württemberg, das diese Maßnahme mit 260.000 Euro gefördert hat", so der Landrat.
Die Unterflurcontainer haben jeweils ein Fassungsvermögen von fünf Kubikmetern und einen Außendurchmesser von zwei Metern. Sie sind insgesamt drei Meter hoch, von denen 1,25 Meter sichtbar sind, der restliche Teil ist im Boden eingelassen. Die Container wurden Anfang Oktober geliefert und dann in den Boden eingebaut. Die Straßenmeistereien Tauberbischofsheim und Bad Mergentheim erledigen aktuell noch kleinere Restarbeiten. Ein Entsorgungsfachbetrieb wurde mit der Leerung beauftragt, die jetzt erstmals stattfand. Zunächst wurde ein zweiwöchiger Leerungsrhythmus vereinbart. Dieser kann künftig nach Bedarf angepasst werden, sobald Erfahrungswerte vorliegen.
Bei Reiseabfällen ist eine wirtschaftliche Trennung der Abfälle nicht möglich. Das Straßenbauamt weist darauf hin, dass die Entsorgung von Hausmüll und Hausrat an den Rastanlagen strengstens untersagt ist und einen Straftatbestand darstellt.