zurück
Tauberbischofsheim
Neue Regeln für die Schulen: Übertritt, Sprachförderung und G9
Bearbeitet von Michael Mahr
 |  aktualisiert: 04.04.2025 02:40 Uhr

Ende Januar beschloss der Landtag die Novellierung des baden-württembergischen Schulgesetzes. Der Fokus liegt dabei im Wesentlichen auf einer gezielten Stärkung der Sprachförderung, der Weiterentwicklung des Übergangsverfahrens von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen, einer Neuausrichtung der Gymnasien sowie einer stärkeren Profilierung der Hauptschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen, erläutert Landtagsvizepräsident Wolfgang Reinhart in einer Pressemitteilung, der die folgenden Informationen entnommen sind.

„Zusätzlich wird eine Stärkung der Demokratiebildung bei den jungen Menschen angestrebt“, erläutert Reinhart. Das Unterrichtsfach „Informatik und Medienbildung“ wird neu eingeführt.

Für die Grundschulempfehlung gilt zukünftig ein sogenanntes „Zwei aus drei“-Modell. Für den Besuch des Gymnasiums sind damit neben dem Wunsch der Eltern entweder die Empfehlung auf Grundlage der schulischen Leistungen oder alternativ die erfolgreiche Teilnahme an einem landesweiten Kompetenztest ausschlaggebend. Falls beides keine Prognose für den Erfolg am Gymnasium zulasse, könne ein Potenzialtest den Zugang zum Gymnasium ermöglichen.

„Sprachfit“, eine verbindliche, ergänzende Sprachförderung im Umfang von vier Wochenstunden findet in Kleingruppen an der Grundschule oder – mit Zustimmung des Trägers – an Kitas statt. Die flächendeckende Umsetzung wird durch die Staatlichen Schulämter gesteuert. Die Teilnahme ist ab dem Schuljahr 2028/29 verpflichtend. Bis dahin soll die Sprachförderung flächendeckend im Angebot sein. Vorher wird sie nur empfohlen. Der Aufbau der Sprachfördergruppen erfolgt stufenweise, beginnend im laufenden Schuljahr.

An sämtlichen allgemeinbildenden Gymnasien in Baden-Württemberg gilt ab dem kommenden Schuljahr eine schrittweise Rückkehr zum sogenannten G9. „Bereits im Schuljahr 2025/2026 haben Besucher der fünften und sechsten Klassen die Wahlfreiheit zwischen einer acht- oder neunjährigen Gymnasialzeit. Nach derzeitiger Rechtslage konnte in unserem Landkreis bislang nur am Martin-Schleyer-Gymnasium in Lauda-Königshofen ein neunjähriger Gymnasialzug angeboten und besucht werden“, so Reinhart.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Tauberbischofsheim
Grundschule Bütthard
Gymnasialzeit
Schulgesetze
Schuljahre
Schulämter
Sprachförderung
Wolfgang Reinhart
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top