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MAIN-TAUBER-KREIS
Nahezu 600 Beratungen im Jahr
Ute Kuschel (links) und Monika Schwenkert bieten im Pflegestützpunkt für den Main-Tauber-Kreis eine neutrale und kostenfreie Beratung rund um Pflege und Versorgung vor allem von Senioren. Aktuell fragen viele Klienten nach den Auswirkungen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Foto: Frank Mittnacht/Landratsamt Main-Tauber-Kreis | Ute Kuschel (links) und Monika Schwenkert bieten im Pflegestützpunkt für den Main-Tauber-Kreis eine neutrale und kostenfreie Beratung rund um Pflege und Versorgung vor allem von Senioren.
Andreas Köster
Andreas Köster
 |  aktualisiert: 27.04.2023 02:17 Uhr

Gut fünf Jahre nach seiner Eröffnung hat sich der Pflegestützpunkt für den Main-Tauber-Kreis sehr gut etabliert. Die Hilfe wird von vielen Betroffenen in Anspruch genommen. Im Jahr 2016 wurden bislang nahezu 600 Beratungen gezählt. Sie fanden je nach Bedarf telefonisch, im Pflegestützpunkt in Lauda, im Rahmen der Außensprechstunden in den Rathäusern in Weikersheim, Wertheim und Bad Mergentheim oder zu Hause bei den Betroffenen statt.

Die Einrichtung des Pflegestützpunktes geht auf das Pflegeweiterentwicklungsgesetz zurück, welches am 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sah vor, dass solche Einrichtungen in allen Stadt- und Landkreisen geschaffen werden. Anfang 2011 wurde daraufhin der Pflegestützpunkt für den Main-Tauber-Kreis eröffnet. Er ist eine Beratungsstelle für Menschen mit pflegerischem Hilfebedarf und für diejenigen, die Betreuung und Pflege für Angehörige organisieren wollen. Die Mitarbeiter des Stützpunktes arbeiten für die Hilfesuchenden individuell, kostenlos und unabhängig.

„Seit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes I im Jahr 2015 wurden vermehrt Informationen über die neuen Leistungen, die das Gesetz bietet, angefragt. Viele Betroffene suchten auch Rat und Hilfe bei der Beantragung dieser Leistungen“, berichtet Monika Schwenkert, seit der Eröffnung Mitarbeiterin des Pflegestützpunktes, aus ihrer Arbeit. Weiterhin unterstützte der Pflegestützpunkt demnach die Menschen bei der Suche nach geeigneten Leistungsanbietern oder informierte über ambulante Betreuungs- und Pflegeleistungen. „Auch Entlastungsangebote für pflegende Angehörige oder deren Bezugspersonen werden vielfach nachgefragt“, ergänzt Mitarbeiterin Ute Kuschel.

Zum 1. Januar 2017 wird nun ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Rechtsgrundlage ist das Pflegestärkungsgesetz II. Damit verbunden sind tiefgreifende Änderungen auch bei den Leistungen und den Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Das neue Begutachtungsinstrument orientiert sich ausschließlich an den Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der Betroffenen.

„Ziel soll sein, einen gleichberechtigten Zugang zur Pflegeversicherung für alle zu schaffen. Davon profitieren viele Menschen mit demenziellen Erkrankungen, da ihre Beeinträchtigungen stärker berücksichtigt werden. Was zählt, ist der einzelne Mensch mit seinen Fähigkeiten, seinen Alltag selbstständig zu bewältigen“, fasst Elisabeth Krug, Sozialdezernentin im Landratsamt Main-Tauber-Kreis, zusammen. Die Landkreisverwaltung ist gemeinsam mit den Pflegekassen Träger des Pflegestützpunktes.

An die Stelle der bekannten drei Pflegestufen treten fünf Pflegegrade. Der Pflegestützpunkt berät Interessierte zu den gesetzlichen Änderungen und den damit verbundenen Leistungsansprüchen. Zusätzlich wurde eine Broschüre erstellt, die ab sofort beim Pflegestützpunkt erhältlich ist. Sie zeigt eine Übersicht der verschiedenen Leistungen, die ab 1. Januar 2017 geltend gemacht werden können. Unter www.main-tauber-kreis.de/pflegestuetzpunkt kann die Publikation auch als PDF abgerufen werden.

Beratung rund um Pflege

Der Pflegestützpunkt Main-Tauber-Kreis, Josef-Schmitt-Straße 26 a, 97922 Lauda-Königshofen, Tel. (0 93 43) 5 89 94 79, ist eine neutrale Beratungsstelle für alle Fragen rund um Pflege und Versorgung vor allem von Senioren. Sprechzeiten sind montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15 bis 18 Uhr. Terminabsprachen sind jederzeit auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
 
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