Tauberbischofsheim
Nach drei Monaten Vollzeit Kurzarbeit wieder neu melden
Die aktuellen Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie führten im November erneut zu zahlreichen Betriebsschließungen, wie es im Presseschreiben der Arbeitsagentur Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim heißt.
Die Arbeitsagentur weist darauf hin, dass Betriebe, die zuletzt drei oder mehr Monate keine Kurzarbeit mehr hatten, den Ausfall erneut anzeigen müssen. Das gelte auch dann, wenn der ursprüngliche Bewilligungsbescheid noch bis in die Zukunft reiche.
Weitere Infos gibt es über die gebührenfreie Arbeitgeber-Hotline Tel.: (0800) 4 5555 20 und über die Homepage www.arbeitsagentur.de
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