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HEILBRONN
Musterklage gegen Freikirche
Redaktion Süd
 |  aktualisiert: 06.02.2014 16:19 Uhr

In einer streng gläubigen Freikirche sollen Mitglieder ohne Rentenabsicherung beschäftigt worden sein. Die Deutsche Rentenversicherung fordert saftige Nachzahlungen. Ein Gericht ist gefragt.

Die Glaubensgemeinschaft „Deutsche Spätregenmission“ wehrt sich gegen die Nachzahlung von Versicherungsbeiträgen für ehemalige Mitglieder. In einer Musterklage vor dem Sozialgericht Heilbronn macht sie geltend, sie habe zurecht für eine heute 64 Jahre alte Frau 15 Jahre lang keine Rentenversicherungsbeiträge entrichtet, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Denn Mitglieder und Ehemalige hätten im Alter Anspruch auf eine in der Glaubensgemeinschaft übliche Versorgung. Die Mitglieder haben in der Glaubensgemeinschaft Maler,- Gärtner oder Schreinerarbeiten verrichtet.

Die Spätregenmission hat sich seit 1927 von Südafrika aus weltweit ausgebreitet. Die geistliche Zentrale für Europa ist in Beilstein (Kreis Heilbronn). Die Frauen, die der Gemeinschaft angehören, erkennt man an hellblauen, wadenlangen Kleidern und hellblauen Hütchen. Ihre Haare haben sie zu einem Dutt hochgesteckt. Die Männer tragen normale Alltagskleidung.

Auf Verjährung berufen

Ins Rollen gebracht hatte den Fall die 64-Jährige, die vom Rentenversicherungsträger eine Kontenklärung vornehmen ließ. Dabei fiel auf, dass die Glaubensgemeinschaft für sie – wie auch für andere – keine Rentenversicherungsbeiträge entrichtet hatte. Daraufhin forderte der Versicherungsträger Nachzahlungen für die Zeit der Mitgliedschaft. Die 64-Jährige war von 1965 bis 1979 bei der Gemeinschaft tätig.

Die Glaubensgemeinschaft argumentiert außerdem, dass die Beitragsansprüche nach 30 Jahren verjährt seien. Das sieht die Rentenversicherung anders. Es sei rechtsmissbräuchlich, sich auf Verjährung zu berufen. Denn die Glaubensgemeinschaft habe ihr 1979 das Ausscheiden der Frau gar nicht mitgeteilt. Man habe somit keine Chance gehabt, überhaupt festzustellen, wann die Frist ausläuft.

Vor Gericht muss nun geprüft werden, ob die Tätigkeit der Mitglieder die Voraussetzung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfüllte. Dabei wird geprüft, ob sie beispielsweise weisungsgebunden waren oder ob sie sich ihre Arbeit frei einteilen konnten. Wie die Präsidentin des Sozialgerichts, Gabriele Wolpert-Kilian, mitteilte, gibt es Dutzende parallele Fälle im Widerspruchsverfahren, die nun ruhen, bis der Musterprozess abgeschlossen ist. Sollte die Spätregenmission vor Gericht verlieren, kämen Nachzahlungen in Höhe von mehreren zehntausend Euro auf sie zu. Ein Gerichtstermin steht noch nicht fest.

 
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