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STUTTGART
Muslimische Feiertage stärken
dpa
 |  aktualisiert: 11.01.2016 11:48 Uhr

Mit einem neuen Gesetz will die grün-rote Landesregierung die Chancengleichheit für Migranten voranbringen. Muslime und Aleviten sollen ein Recht darauf bekommen, an den drei wichtigsten religiösen Feiertagen den Gottesdienst zu besuchen. Sie müssen dann nicht zur Arbeit kommen, der Arbeitgeber soll dies nur aus schwerwiegenden Gründen untersagen können.

Die Eckpunkte für das Partizipations- und Integrationsgesetz aus dem Haus von Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) sollen an diesem Dienstag ins Kabinett. Sie liegen der Deutschen Presse-Agentur vor. Dem Vernehmen nach können Muslime schon heute Urlaub an ihren Feiertagen nehmen – was Arbeitgeber aber ausschlagen könnten. Mit dem neuen Gesetz sollen Hürden für eine Ablehnung des Anliegens steigen. Dabei sollen Muslime und Aleviten für die Dauer des Gottesdienstes von ihrem Arbeitsplatz fernbleiben können.

In Baden-Württemberg haben rund 2,7 Millionen Einwohner einen Migrationshintergrund – das ist etwa jeder Vierte der insgesamt rund 10,5 Millionen Einwohner. Darunter sind rund 550 000 Muslime und Aleviten. Das neue Gesetz soll noch vor der Landtagswahl im Parlament beschlossen werden. Voraussichtlich im Sommer gibt es eine Anhörung zum Gesetzentwurf. Dann sollen Muslime und Aleviten auch erklären, für welche drei Feiertage sie die Möglichkeit des Gottesdienstbesuchs verankert haben möchten.

Weitere Punkte des Gesetzes

Hochschulen sollen Migranten gezielt für die Aufnahme eines Studiums ansprechen. Jede Hochschule soll eine Antidiskriminierungsstelle einrichten. Für Gefängnisse soll gesetzlich verankert werden, dass besondere Belange von Menschen mit ausländischen Wurzeln zu berücksichtigen sind. Der Anteil von Migranten in der Landesverwaltung soll steigen. Beim Integrationsministerium soll ein Landesbeirat für Integration eingerichtet werden, der in Fragen der Integrationspolitik berät.

 
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