UNTERBALBACH
Mord von Unterbalbach: Anklagen erhoben

Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat Anklage gegen die zwei mutmaßlichen Mörder des Antiquitätenhändlers Heinz Jürgen Biedron in Unterbalbach (Main-Tauber-Kreis) sowie die mutmaßliche Anstifterin erhoben.
Dies teilte Oberstaatsanwalt Franz-Josef Heering auf Anfrage unserer Redaktion mit. Alle drei seien Mitglieder eines „Familienclans“, der seine Einkünfte wohl überwiegend durch kriminelle Handlungen einzelner Mitglieder finanziert haben soll.
Eine als „Oberhaupt des Familienclans“ fungierende 62-Jährige soll dabei, so der Anklagevorwurf, in der Nacht auf den 18. Dezember.2012 einen inzwischen 34-jährigen und einen inzwischen 26-jährigen Mann aus dieser Sippe dazu angestiftet haben, den Antiquitätenhändler zu überfallen und bei diesem Geld zu beschaffen.
Den Tod des Opfers habe sie bei dem von ihr erteilten Auftrag ausdrücklich gebilligt. Bei dem Überfall soll das Opfer mit massiver Gewalt getötet worden sein.
Die zwei Tatverdächtigen sind des gemeinschaftlichen Mordes aus Habgier angeklagt. Die Ermittlungen förderten zudem weitere mutmaßliche Taten zutage, die ebenfalls Gegenstand der Anklage gegen die drei Tatverdächtigen sind.
Gegen die 62-Jährige wurde insoweit der Vorwurf des gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der schweren räuberischen Erpressung, gegen alle drei Tatverdächtigen der einer weiteren schweren räuberischen Erpressung und gegen den jüngeren männlichen Tatverdächtigen der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung erhoben.
So soll die Frau ihre damals 13-jährige Enkeltochter im Dezember 2012 dazu bestimmt haben, sich als Sexpartnerin einem Bekannten der Familie aus dem Landkreis Würzburg hinzugeben. Eine weitere, anderweitig verfolgte Heranwachsende von 17 Jahren soll bestimmt worden sein, den geplanten Geschlechtsakt filmisch zu dokumentieren.
Das Motiv der Tatverdächtigen sei es gewesen, den Bekannten anschließend wegen der von ihm begangenen Straftat zu erpressen. Bereits im Januar 2013 soll dann die 62-jährige unter Beteiligung der beiden weiteren männlichen Tatverdächtigen von dem Mann wegen sexuellen Missbrauchs des Mädchens die Zahlung eines Betrages von über 200.000 Euro gefordert haben.
Zudem soll der Geschädigte bei einer weiteren Erpressung im Januar 2013 von der 62-Jährigen unter Beteiligung anderer Personen mit Gewalt zur Zahlung eines Betrages von 1000 Euro gezwungen worden sein.
Dem angeklagten 26-jährigen Tatverdächtigen wird zudem eine Körperverletzung zum Nachteil desselben Opfers zur Last gelegt. Er soll im Jahre 2012 seinem Opfer mit einem Messer aus der Küche zunächst einen Stich in die linke Brustseite und anschließend einen weiteren Stich in die rechte Brustseite versetzt haben, durch den der Geschädigte allerdings wohl nicht lebensgefährlich verletzt wurde.
Der Mann aus dem Landkreis Würzburg soll nun wohl als Zeuge der Anklage aussagen. Er soll nämlich von dem Familienclan auch dazu gebracht worden sein, die beiden späteren mutmaßlichen Mörder von Würzburg zum Tatort zu fahren.
Er selbst wurde immer weiter gedemütigt und ausgenutzt - und musste sich zudem wegen des schweren sexuellen Missbrauchs der 13-Jährigen vor kurzem vor Gericht verantworten. Dabei erhielt er eine Bewährungsstrafe.
Wäre die Quälerei so weiter gegangen, hätte er mutmaßlich nicht viel später so geendet wie der Antiquitätenhändler, machte ihm der Richter klar.
Dies teilte Oberstaatsanwalt Franz-Josef Heering auf Anfrage unserer Redaktion mit. Alle drei seien Mitglieder eines „Familienclans“, der seine Einkünfte wohl überwiegend durch kriminelle Handlungen einzelner Mitglieder finanziert haben soll.
Eine als „Oberhaupt des Familienclans“ fungierende 62-Jährige soll dabei, so der Anklagevorwurf, in der Nacht auf den 18. Dezember.2012 einen inzwischen 34-jährigen und einen inzwischen 26-jährigen Mann aus dieser Sippe dazu angestiftet haben, den Antiquitätenhändler zu überfallen und bei diesem Geld zu beschaffen.
Den Tod des Opfers habe sie bei dem von ihr erteilten Auftrag ausdrücklich gebilligt. Bei dem Überfall soll das Opfer mit massiver Gewalt getötet worden sein.
Die zwei Tatverdächtigen sind des gemeinschaftlichen Mordes aus Habgier angeklagt. Die Ermittlungen förderten zudem weitere mutmaßliche Taten zutage, die ebenfalls Gegenstand der Anklage gegen die drei Tatverdächtigen sind.
Gegen die 62-Jährige wurde insoweit der Vorwurf des gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der schweren räuberischen Erpressung, gegen alle drei Tatverdächtigen der einer weiteren schweren räuberischen Erpressung und gegen den jüngeren männlichen Tatverdächtigen der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung erhoben.
So soll die Frau ihre damals 13-jährige Enkeltochter im Dezember 2012 dazu bestimmt haben, sich als Sexpartnerin einem Bekannten der Familie aus dem Landkreis Würzburg hinzugeben. Eine weitere, anderweitig verfolgte Heranwachsende von 17 Jahren soll bestimmt worden sein, den geplanten Geschlechtsakt filmisch zu dokumentieren.
Das Motiv der Tatverdächtigen sei es gewesen, den Bekannten anschließend wegen der von ihm begangenen Straftat zu erpressen. Bereits im Januar 2013 soll dann die 62-jährige unter Beteiligung der beiden weiteren männlichen Tatverdächtigen von dem Mann wegen sexuellen Missbrauchs des Mädchens die Zahlung eines Betrages von über 200.000 Euro gefordert haben.
Zudem soll der Geschädigte bei einer weiteren Erpressung im Januar 2013 von der 62-Jährigen unter Beteiligung anderer Personen mit Gewalt zur Zahlung eines Betrages von 1000 Euro gezwungen worden sein.
Dem angeklagten 26-jährigen Tatverdächtigen wird zudem eine Körperverletzung zum Nachteil desselben Opfers zur Last gelegt. Er soll im Jahre 2012 seinem Opfer mit einem Messer aus der Küche zunächst einen Stich in die linke Brustseite und anschließend einen weiteren Stich in die rechte Brustseite versetzt haben, durch den der Geschädigte allerdings wohl nicht lebensgefährlich verletzt wurde.
Der Mann aus dem Landkreis Würzburg soll nun wohl als Zeuge der Anklage aussagen. Er soll nämlich von dem Familienclan auch dazu gebracht worden sein, die beiden späteren mutmaßlichen Mörder von Würzburg zum Tatort zu fahren.
Er selbst wurde immer weiter gedemütigt und ausgenutzt - und musste sich zudem wegen des schweren sexuellen Missbrauchs der 13-Jährigen vor kurzem vor Gericht verantworten. Dabei erhielt er eine Bewährungsstrafe.
Wäre die Quälerei so weiter gegangen, hätte er mutmaßlich nicht viel später so geendet wie der Antiquitätenhändler, machte ihm der Richter klar.
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