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STUTTGART
Menschenhandel stark verbreitet
lsw
 |  aktualisiert: 03.03.2013 17:27 Uhr

Menschenhandel und Zwangsprostitution sind nach Einschätzung von Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) im Rotlichtmilieu von Baden-Württemberg weiter stark verbreitet. Diese Zwischenbilanz zog die SPD-Politikerin elf Jahre nach Einführung des Prostitutionsgesetzes in einer Antwort auf eine Landtagsanfrage der CDU-Fraktion. Altpeter zufolge hat das Gesetz für die Polizei die Bekämpfung der Kriminalität in Rotlichtvierteln sogar erschwert.

Die Abhängigkeit der Prostituierten von Bordellbesitzern und Freiern bleibe ein ernstzunehmendes Problem. „Das Gesetz hat nicht alle Erwartungen erfüllt“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Die Armutsprostitution aus Osteuropa habe zugenommen. „Die Frauen werden grundsätzlich immer jünger und bieten ihre Dienste immer preiswerter an.“ Offizielle Zahlen dazu gebe es jedoch nicht.

Der Landtagsanfrage zufolge hat sich auch die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten nicht verbessert. Nur eine verschwindend geringe Anzahl sei sozial- und krankenversichert. Es könne allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass viele der Frauen bei den Ämtern eine andere Tätigkeit angegeben haben und somit nicht in der entsprechenden Berufsgruppe registriert wurden.

Prostituierte sind seit der Gesetzesänderung außerdem nicht mehr dazu verpflichtet, sich regelmäßig von einem Arzt untersuchen zu lassen. Wegen sexuell leicht übertragbaren Krankheiten wie AIDS ist diese Auflockerung nach Angaben des Sozialministeriums „zumindest zu hinterfragen“. Andererseits sei es Mitarbeitern von Behörden bei freiwilligen Untersuchungen immerhin gelungen, Vertrauen zu den schwer zugänglichen Frauen aufzubauen.

Anzahl der Prostituierten unklar

Völlig unklar ist laut Ministerium, wie viele Prostituierte derzeit im Südwesten tätig sind. Weil das Rotlichtmilieu schwer zu überblicken sei, fordert das Sozialministerium eine Erlaubnis- und Meldepflicht für Bordelle. Vor Einführung des Prostitutionsgesetzes 2002 war Prostitution in Deutschland sittenwidrig, seitdem ist sie es nicht mehr. Das Sozialministerium unterstützt dies: „Die Frauen dürfen nicht in die Illegalität abgeschoben werden“, so der Sprecher.

 
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