Viele Tierhalter sind ihrer Meldepflicht zum Jahresbeginn 2021 bisher nicht nachgekommen. Dies hat das Veterinäramt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis festgestellt. Die Veterinärverwaltung verweist aus diesem Grund auf die Viehverkehrsverordnung und bittet, die erforderlichen Meldungen nachzuholen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts Main-Tauber-Kreis.
Bis zum 15. Januar eines jeden Jahres müssen die Tierhalter laut der Verordnung die Anzahl der jeweils zum Stichtag 1. Januar des Jahres im Bestand vorhandenen Schweine, Schafe und Ziegen anzeigen. Die Stichtagsmeldung kann nur mit Meldekarten vom Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKV) erfolgen. Die Anträge gibt es unter den Internetadressen www.lkvbw.de oder www.hi-tier.de. Eine Meldung bei der Tierseuchenkasse ersetzt die Stichtagsmeldung nicht.
Die Meldepflicht gilt auch für angemeldete Tierhaltungen, die am 1. Januar keine Tiere halten, dies aber zukünftig wieder tun werden (so genannte „Null-Meldung“). Ebenso gilt die Pflicht auch für Betriebe, die die nur einzelne Tiere für einen kurzen Zeitraum halten. Hobbytierhalter müssen die Meldung ebenfalls abgeben.
Sofern die Schweine-, Schaf- oder Ziegenhaltung aufgegeben wurde, müssen diese Tierhaltungen beim Veterinäramt des Landratsamtes unter Tel.: (07931) 4827-6259 abgemeldet werden.