zurück
Heilbronn
Main-Tauber-Kreis: Zehn Razzien wegen kinderpornografischen Materials
Insgesamt wurden in drei Landkreisen in Bayern und Baden-Württemberg 33 Wohnungen durchsucht. Die Kriminalpolizei hat eine Ermittlungsgruppe eingerichtet.
In einer groß angelegten Aktionen wurden am Dienstag 33 Wohnungen in drei Landkreisen in Bayern und Baden-Württemberg durchsucht. Es geht um Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material.
Foto: SymbolLisa Forster, dpa | In einer groß angelegten Aktionen wurden am Dienstag 33 Wohnungen in drei Landkreisen in Bayern und Baden-Württemberg durchsucht. Es geht um Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material.
Stefanie Koßner
 |  aktualisiert: 13.02.2024 09:54 Uhr

Das Polizeipräsidium Heilbronn hat am Dienstag in einer groß angelegten Aktion 33 Wohnungen wegen des Verdachts auf Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten in insgesamt drei Landkreisen in Bayern und Baden-Württemberg durchsucht - unter anderem im Main-Tauber-Kreis. Das teilte die Polizei in einer Pressemitteilung mit. Dabei seien über 80 Kräfte der Kriminal- und Schutzpolizei sowie des Polizeipräsidiums eingesetzt worden. 

In mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Mosbach, Heilbronn und Ellwangen wurden laut Polizeimeldung 42 Personen identifiziert, die beschuldigt werden, sich oder Dritten kinderpornografisches Material verschafft zu haben.

Etliche Handys und Computer wurden sichergestellt

Bei zehn Personen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis sowie 13 weiteren aus dem Main-Tauber-Kreis und zehn Personen aus dem Hohenlohekreis hätten die Einsatzkräfte Beweismittel gesichert. Dabei handele es sich überwiegend um Smartphones, Computer und Speichermedien. Die Datenträger müssten nun ausgewertet werden, die Ermittlungen dauerten weiter an. Neun Beschuldigte seien von der Polizei nicht angetroffen worden, diese Durchsuchungen würden zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.

Zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendpornografie hat die Kriminalpolizei in Heilbronn laut Pressemitteilung im Frühjahr dieses Jahres die 13-köpfige Ermittlungsgruppe "EG Hydra" eingerichtet, die aus Kräften der Kriminalpolizei und der Schutzpolizei besteht. Diese habe sich seit ihrer Gründung bereits mit über 350 Fällen befasst und mehr als 80 Durchsuchungen durchgeführt.

Die Verbreitung, der Erwerb sowie der Besitz von kinderpornografischen Inhalten werden seit 1. Juli grundsätzlich als Verbrechen eingestuft. Tätern droht damit eine Freiheitsstrafe vom einem bis zu zehn Jahren - im Falle mehrerer Verstöße sind sogar bis zu fünfzehn Jahre möglich.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Stefanie Koßner
Angeklagte
Computer
Datenträger
Kriminalpolizei
Polizei
Speichermedien
Staatsanwaltschaft
Verbrecher und Kriminelle
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • M. D.
    Dass die Gesetzesverschärfung erst am 1. Juli in Kraft trat ist der Grund dafür, dass ein ehemaliger Staatsanwalt und Vorsitzender Richter aus Bayern, bei dem 4000 Kinderpornos gefunden wurden, mit einer lächerlichen „Geldstrafe“ von 4500 Euro davonkam….

    Der Mann war ein bayerischer „Vorzeigebeamter“, tätig bei der Justiz Augsburg, im Ministerium und zuletzt beim OLG München.

    Berichte der Mainpost diesbezüglich sucht man vergeblich….
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • C. B.
    Das typische messen mit zwei Maß. Die Beamten, Richter, Politiker und was auch immer werden mit Samthandschuhen angefasst und die normal Bürger bekommen da langjährige Haftstrafen.

    Da werden geringe Strafen verhängt um bloß nicht die Pension zu gefährden. Meines Erachtens absolut befangen von der Staatsanwaltschaft.

    4500 € Geldstrafe für einen Richter in einer recht hohen Besoldungsgruppe sind eine Lachnummer und eine Schande für die Opfer die auf den Bildern zu sehen waren.

    Ich kann hier nur vermuten dass der Richter so um die 4500 € Pension bekommt. Rechnen wir uns mal den Tagessatz aus der ist nämlich 1/30 des Monatsgehalts dann denke ich wird jeder sehen dass der Strafbefehl oder auch die Verurteilung generell eine Lachnummer und eine Verhöhnung der Opfer ist.

    Ich komme dann nämlich auf 30 Tagessätze je 150 € beziehungsweise 60 Tagessätze je 75 €. Bei einer Beamten Pension ist jeder Tagessatz unter 100 € eine Frechheit.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. D.
    Laut Presseberichten wurde er zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Der Tagessatz sei deshalb so niedrig, weil er bereits „freiwillig“ aus dem Justizdienst „ausgeschieden“ sei….
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • C. B.
    TS bemessen sich immer nach Gehalt. Da gibts keinen Rabatt bei geständig.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten