Ein Lkw-Fahrer aus dem Kreis Ochsenfurt wollte Verstöße gegen die Lenkzeiten-Beschränkung vertuschen. Bei langen Touren steckte er in das digitale Kontrollgerät des Lkw nicht nur seine Fahrerkarte sondern auch die eines Kollegen. Eine zufällige Polizeikontrolle in Wertheim deckte den Vorgang auf.
Wegen Fälschung beweiserheblicher Daten verurteilte nun das Amtsgericht Wertheim den 57-Jährigen zur Strafe von 30 Mal 55 Euro. Glück für den Familienvater ist, dass nur ein Fahrverbot von einem Monat dazu kommt und nicht, wie vom Staatsanwalt beantragt, von zwei. Auch gegen den Kollegen lief ein Verfahren mit Strafe und Fahrverbot.
Am Tag der Kontrolle belieferte der Beschuldigte das Kaufland in Wertheim. Das muss nicht der Tag des Verstoßes sein, die Fahrerkarte speichert Daten für mindestens 28 Tage. Die Polizei kann darauf und auf die Daten des digitalen Kontrollgeräts zugreifen.
Bereits vor Ort und jetzt in der Verhandlung räumte der Angeklagte die Verstöße ein. Die Verteidigerin betonte, bei zwei Monaten Fahrverbot drohe die Kündigung, bei einem könne man Urlaub nehmen. Lkw-Fahrer stünden immer unter Zeitdruck.
Das Gericht erklärte, es gebe weitere Methoden, Fahrzeiten zu vertuschen, und verlangte, ungesetzlichen Aufforderungen des Arbeitgebers zu widerstehen.