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Tauberbischofsheim
Landwirte können Nitrat-Stickstoff im Boden messen lassen
Bearbeitet von Franziska Schmitt
 |  aktualisiert: 21.02.2020 02:11 Uhr

Jedes Jahr im Frühjahr liefert der Nitratinformationsdienst (NID) Informationen über die aktuellen Bodenvorräte an Nitrat-Stickstoff. Landwirte, die Bodenproben zur Untersuchung bringen, erhalten Ergebnisse zu den Nitratgehalten in jeder Beprobungsschicht und darüber hinaus eine Düngeempfehlung sowie einen Hinweis zur empfohlenen Höhe der ersten Düngegabe, wie es im Presseschreiben heißt.

Das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis unterstützt den NID durch die Betreuung der beiden Sammelstellen in Bad Mergentheim (Wachbacher Straße 52) und in Tau-berbischofsheim (Wellenbergstraße 8, in der Garage hinter dem Gebäude). Dort werden Gerätschaften für die Probenahme ausgegeben und die Bodenproben angenommen. Das beauftragte Labor schickt jedem Teilnehmer die Untersuchungsergebnisse direkt zu.

Sammelstellen vom 14. bis 28. Februar geöffnet

Die Sammelstellen sind von Freitag, 14. Februar, bis Freitag, 28. Februar, jeweils montags bis freitags von 9 bis 10 Uhr und von 15.30 bis 17 Uhr geöffnet. An den Sammelstellen können außerdem Wirtschaftsdüngerproben und Proben zur Grundbodenuntersuchung abgegeben werden.

Für den Wein- und Obstbau werden Bodenproben etwa Mitte April angenommen, Maisflächen werden erst ab Mitte Mai beprobt. Die genauen Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben.

In Problem- und Sanierungsgebieten sind Bodenproben in einigen Fällen verbindlich vorgeschrieben, und zwar zu Mais und Kartoffeln, nach Vorfrüchten mit stickstoffreichen Ernteresten, nach mehrjähriger Stilllegung, auf Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung bei einem Tierbesatz von mehr als 1,4 Großvieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (LF) im Betrieb sowie bei Intensivobst und Rebflächen. Darüber hinaus müssen Flächen, deren Nitratwerte im Herbst 2019 erhöht waren, zusätzlich beprobt werden.

Betriebsinhaber sind verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen

Die Düngeverordnung verpflichtet Betriebsinhaber, jährliche Aufzeichnungen über die verfügbaren Stickstoffmengen im Boden zu führen. Fehlende Aufzeichnungen können zu Sanktionen führen. Mit Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung am 2. Juni 2017 haben sich die Vorgaben für Bedarfsermittlung geändert. Der Nitratinformationsdienst in Baden-Württemberg wurde daher neu aufgestellt: Seit 2018 ist die Teilnahme nicht nur mit dem Papier-Erhebungsformular möglich, sondern auch online in der Web-Anwendung „Düngung BW“ (www.duengung-bw.de). Alle Informationen zum Online-Verfahren sind unter dieser Adresse zu finden. 

Fragen beantwortet das Landwirtschaftsamt unter Tel.: (07931) 4827-6328, -6324 und -6316.

 
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