"Ich begrüße es, dass nun mit einer präzisen Formulierung Rechtsklarheit geschaffen werden soll", betont Landtagsvizepräsident Wolfgang Reinhart, nachdem gemäß aktueller Rechtslage lediglich eine Hilfsfrist von "nicht mehr als zehn, höchstens 15 Minuten" verlangt wird. Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung aus dem Büro des Vizepräsidenten entnommen.
"Die Dezentralität unserer Strukturen in Baden-Württemberg ist mir in vielerlei Hinsicht ein Herzensanliegen. Das gilt selbstverständlich und erst recht für den Bereich der Notfallrettung, gerade angesichts der Distanzen, die in einem Flächenkreis wie dem Main-Tauber-Kreis oft zu bewältigen sind", hebt Reinhart hervor. Es sei völlig klar, dass die Notfallrettung künftig weiterhin auf der Kreisebene und nicht etwa zentral von entfernten Metropolregionen aus koordiniert werden muss.
2022 war der Rettungswagen oder Notarzt im Main-Tauber-Kreis in rund 63 Prozent der Fälle innerhalb von zehn Minuten sowie in knapp 89 Prozent der Fälle innerhalb von 15 Minuten am Einsatzort. "Ein Herzinfarkt ist auf dem Land genauso gefährlich wie in der Stadt. Der Erreichungsgrad des Zielwertes von 95 Prozent muss deshalb dringend gesteigert werden", mahnt der Landtagsvizepräsident.
Von daher sei auch der Standort der Wertheimer Rotkreuzklinik weiterhin ein wichtiges Herzensanliegen, was ebenfalls unter Gesichtspunkten der Notfallversorgung mitberücksichtigt werden müsse. Deshalb hoffe er auf konstruktive Lösungen für die Wertheimer Klinik.