(dpa/lsw) Bewegung im festgefahrenen Streit um eine höhere Entschädigung für Justizopfer Harry Wörz: Das Land Baden-Württemberg hat dem 49-Jährigen aus Birkenfeld bei Pforzheim ein neues Entschädigungsangebot unterbreitet. Dies teilte die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe am Freitag mit. Über die Höhe machte die Behörde keine Angaben. Sprecher Jürgen Gremmelmaier sagte aber: „Unser Ansinnen ist, eine endgültige und umfassende Einigung zu erzielen.“
Von Harry Wörz war dazu zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Wörz war 1998 wegen versuchten Totschlags an seiner damaligen Frau verurteilt worden und saß viereinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis. Er stritt 13 Jahre vor verschiedenen Gerichten, bis er im Dezember 2010 rehabilitiert wurde. Seine damals von ihm getrennt lebende Frau war 1997 mit einem Schal fast zu Tode gewürgt worden. Die frühere Polizistin ist heute ein schwerer Pflegefall und kann sich nicht mehr mitteilen.
Wer die Tat verübte, wurde nie aufgeklärt. Wörz hatte im vergangenen Sommer ein Vergleichsangebot des Landes abgelehnt, das eine „sechsstellige Summe zur Abgeltung aller Forderungen“ vorgesehen hatte. Damit sollte der Rechtsstreit abgeschlossen werden.
Wörz hatte damals nach Medien-Berichten seine Ablehnung des nicht näher genannten Betrags mit „hohen Steuern“ und weiteren Abzügen begründet. Auch müsse er davon Anwaltskosten für einige Prozesse und Schulden abzahlen. Bislang hat der Staat dem Installateur knapp 156 000 Euro zugebilligt. Wörz wollte nach Stand im Sommer vom Land Baden-Württemberg zusätzlich 86 000 Euro für Verdienstausfall. Außerdem verlangte er einen Ausgleich der Kosten für Anwälte und Möbel aus seiner wegen der Haft aufgelösten Wohnung in Höhe von 26 000 Euro.
Schließlich hatte er eine Berufsunfähigkeitsrente über 2016 hinaus gefordert. Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge war Wörz vor einiger Zeit auf die Behörde zugekommen. Nach dem neuen Angebot des Landes sei Wörz am Zug: „Wir warten auf eine Reaktion“, so Gremmelmaier.