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 |  aktualisiert: 16.12.2014 17:13 Uhr

Evangelischer Kirchentag muss 3300 Rauchmelder bezahlen

Der Deutsche Evangelische Kirchentag muss 3300 Rauchmelder an Stuttgarter Schulen bezahlen. In den Räumen sollen die rund 50 000 Kirchentagsbesucher übernachten, wie die „Stuttgarter Nachrichten“ (Dienstag) berichten. Danach wollte das Stuttgarter Baurechtsamt die provisorischen Schlafgelegenheiten in den 3300 Klassenzimmern nicht genehmigen. Grund waren Brandschutzauflagen. Die Stadt stimmte der Unterbringung dem Bericht zufolge schließlich unter der Bedingung zu, dass der Veranstalter die Rauchmelder auf eigene Kosten anbringt. Hintergrund ist die neue Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg vom kommenden Jahr an: Bis zum 31. Dezember 2014 müssen alle Wohnungen im Land mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Der Deutsche Evangelische Kirchentag trifft vom 3. bis zum 7. Juni 2015 in Stuttgart zusammen.

Europa-Park zählt erstmals fünf Millionen Besucher

Deutschlands größter Freizeitpark, der Europa-Park in Rust bei Freiburg, hat erstmals seit seiner Gründung fünf Millionen Besucher pro Jahr. Dieser Wert wurde am Dienstag erreicht, sagte eine Sprecherin. Der Park, der nächstes Jahr 40 Jahre alt wird, verzeichne damit das stärkste Wachstum seiner Geschichte. Zudem festige er seine Position als besucherstärkster Freizeitpark in Europa nach dem Disneyland Paris. In den nächsten Wochen werde mit einem weiteren Plus gerechnet. Die derzeitige Saison läuft bis 11. Januar 2015. Im vergangenen Jahr hatte der Park die Fünf-Millionen- Marke knapp verfehlt. In den Jahren zuvor waren es weniger Besucher.

Brand in Schweinestall: 800 000 Euro Schaden

Beim Brand eines Schweinestalls in Vellberg (Landkreis Schwäbisch Hall) ist ein Schaden von rund 800 000 Euro entstanden. Wie die Polizei in Aalen mitteilte, war das Feuer am Montagabend während Installationsarbeiten in dem Stall ausgebrochen. Das Gebäude sollte zu einem Hühnerstall umgebaut werden, deshalb befanden sich darin keine Tiere. Es brannte fast vollständig nieder.

Bußgeld wegen Wildpinkelns im Schlosspark

Weil er in einen Park pinkelte, hat das Amtsgericht Stuttgart einen Frührentner zu einem Bußgeld verurteilt. Der 64-Jährige war Mitte August von einer Polizeimeisterin dabei ertappt worden, wie er hinter einem Busch im Schlossgarten urinierte. Gegen das verhängte Bußgeld hatte der Mann Einspruch eingelegt. Den lehnte das Gericht am Dienstag ab. Der Frührentner gab an, dass er Medikamente nehme, die Blasenschwäche hervorrufen. Außerdem sei eine öffentliche Toilette, die er benutzen wollte, geschlossen gewesen. Das Amtsgericht verurteilte ihn trotzdem wegen vorsätzlichen Urinierens in einer öffentlichen Anlage. Es seien genügend benutzbare Toiletten in der Innenstadt, sagte die Richterin in ihrer Begründung. Neben 35 Euro Bußgeld muss der 64-Jährige nun auch die Prozesskosten zahlen.

 
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