Der Kreistag des Main-Tauber-Kreises hat in seiner jüngsten Sitzung in der Stadthalle in Tauberbischofsheim unter anderem zugestimmt, die Zuschüsse für die Schuldnerberatungsstellen im Landkreis zu erhöhen. Zudem stimmte das Gremium der neu gefassten Abfallgebührensatzung zu, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes, der die folgenden Informationen zugrunde liegen.
Zum 1. Dezember wurde das 365-Euro-Jugend-Ticket Baden-Württemberg in das Deutschland-Ticket – Jugend Baden-Württemberg überführt. Zu einem gleichbleibenden Preis von 365 Euro pro Jahr können Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren und Studierende bis zum 27. Lebensjahr das neue Ticket künftig deutschlandweit nutzen. Die kommunalen Aufgabenträger im ÖPNV, darunter auch der Main-Tauber-Kreis, müssen künftig die Preisdifferenz zwischen dem Deutschland Ticket von 49 Euro pro Monat und dem Deutschland-Ticket Jugend BW finanzieren. Zwischen kommunalen Aufgabenträgern, die aufgrund des neuen Tickets finanziell besser beziehungsweise schlechter gestellt werden, ist ein Ausgleich vorgesehen.
Höhere Restmüllgebühren ab 1. Januar 2024
Die Abfallgebühren im Main-Tauber-Kreis wurden aufgrund gesetzlicher Vorgaben neu kalkuliert. "Bei der Kalkulation wurde ein dreijähriger Zeitraum in den Blick genommen, sodass bei einem planmäßigen Verlauf eine Gebührenstabilität für die nächsten drei Jahre erreicht werden kann", erklärte Landrat Christoph Schauder. Die Änderung betrifft lediglich die Entsorgungspreise für Restmüll. Die Gebühren für Biomüll sowie die Selbstanlieferungsgebühren auf den Recyclinghöfen bleiben gleich.
Beispielsweise steigt die Jahresgebühr für ein Restmüllbehältnis mit 60 Litern von bisher 68 Euro auf 77 Euro. Die Gebühr für Bio- und Restmüll beträgt für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt künftig 145 Euro, im baden-württembergischen Durchschnitt liegt sie derzeit bei 180,21 Euro. Die neuen Gebühren gelten ab 1. Januar 2024.
Betreuungsverein und Schuldnerberatungsstellen erhalten mehr Geld
Die Kreistagsmitglieder stimmten dem Zuschuss für den "Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen Main-Tauber-Kreis"-Betreuungsverein zu. Der Verein ist eine Anlaufstelle für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und fungiert als Kooperationspartner für die Betreuungsbehörde beim Landratsamt. Aufgrund einer Reform des Betreuungsrechts haben die Aufgaben der Betreuungsvereine zugenommen. Das Sozialministerium hat seine Förderung daher zuletzt annähernd verdoppelt, setzt aber eine kommunale Mitfinanzierung voraus. In Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein wurde eine neue Finanzierungsstruktur erarbeitet. Demnach leistet der Landkreis für das Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von etwa 89.000 Euro.
Auch die Schuldnerberatungsstellen im Landkreis werden weiterhin gefördert. Die Pflichtaufgabe wird im Main-Tauber-Kreis vom Caritasverband im Tauberkreis und dem Diakonischen Werk übernommen. Aufgrund von aktuellen Entwicklungen haben die Verbände um eine Erhöhung der Landkreisförderung gebeten. Der Kreistag stimmte zu, die Personalkosten der Schuldnerberatungsstellen künftig mit 80 Prozent zu fördern. Hinzu kommt die gleich bleibende Förderung der Sachkosten in Höhe von 50 Prozent. Die Träger bringen weiterhin Eigenmittel ein.
Nachträge für Neubau der Tauberbrücke bei Elpersheim
Für den Neubau der Tauberbrücke in Elpersheim wurden zwei Nachträge mit einem Brutto-Gesamtbetrag von 42.100 Euro genehmigt. Die Nachträge betreffen beispielsweise einen notwendigen Mobilkran zur Herstellung der Behelfsumfahrung für den Radfahr- und Fußgängerverkehr sowie Massenüberschreitungen beim Betonstahl. Trotz der Nachträge werden die prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von 5,2 Millionen Euro nicht überschritten.
Außerdem wurden Beisitzer und Stellvertreter in den Kreiswahlausschuss zur Kreistagswahl im Jahr 2024 berufen. Der Ausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und vier Beisitzern. Die Ausschussmitglieder wurden auf Vorschlag der Kreistagsfraktionen gewählt. Der Wahlausschuss soll im folgenden Jahr über die Zulassung der Wahlvorschläge beschließen und im Anschluss an die Kommunalwahl deren Ergebnis feststellen.
Des Weiteren stand der Jahresabschluss 2022 des Kernhaushalts auf der Tagesordnung. Der Schlussbericht über die örtliche Prüfung wurde vorgestellt. Demnach wurden keine wesentlichen Beanstandungen getroffen. Im Anschluss stellte das Gremium den Jahresabschluss fest. Das ordentliche Ergebnis in Höhe von rund 5,3 Millionen Euro wird der ordentlichen Rücklage in der Bilanz zugeführt. Auch der Jahresabschluss 2022 des Abfallwirtschaftsbetriebs des Main-Tauber-Kreises wurde festgestellt.
Unter www.main-tauber-kreis.de/buergerinfoportal-kreistag können die Beschlussvorlagen zur Sitzung und die Beschlüsse eingesehen werden.