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Wittighausen
Kostenneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform beschlossen
Im Rathaus von Wittighausen bereitet man sich intensiv auf die Änderungen bei der Bemessung der Grundsteuer ab 2025 vor.
Foto: Matthias Ernst | Im Rathaus von Wittighausen bereitet man sich intensiv auf die Änderungen bei der Bemessung der Grundsteuer ab 2025 vor.
Matthias Ernst
 |  aktualisiert: 09.09.2024 02:31 Uhr

In der jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat von Wittighausen bei einer Enthaltung beschlossen, die Grundsteuerreform möglichst kostenneutral umzusetzen. Die Reform, die in weiten Teilen eine Halbierung der Bewertungszahl vorsieht, macht eine Anpassung der Hebesätze notwendig, um die finanzielle Stabilität der Gemeinde zu sichern. Diese Anpassung könnte eine Verdoppelung der Hebesätze zur Folge haben, führte Hauptamtsleiter Timo Arnold aus, was sicher nicht von allen Bürgerinnen und Bürgern verstanden wird. Bürgermeister Marcus Wessels berichtete, dass letztmals im Jahr 2017 eine Anpassung der Hebesätze stattgefunden hat. Aus diesem Grund hatte die Kämmerei auch mögliche Einnahmesteigerungen berechnet und dazu auch die Durchschnittswerte des Landkreises zu Hilfe genommen.

Die Gemeinde Wittighausen finanziert sich traditionell über Steuern, Gebühren, Beiträge, Zuwendungen und sonstige Einnahmen. Mit der bevorstehenden Grundsteuerreform, die ab 2025 in Kraft tritt, wurde ein wesentlicher Einnahmezweig komplett umstrukturiert. Um die bisherigen Einnahmen aus der Grundsteuer zu erhalten, ist eine Neuberechnung der Hebesätze unerlässlich. Erste Berechnungen zeigen, dass eine signifikante Anhebung der Hebesätze notwendig sein wird, um ab 2025 eine vergleichbare Einnahmesituation wie in den Vorjahren zu gewährleisten.

Darüber hinaus hat die Kämmerei der Gemeinde empfohlen, die Hebesätze moderat zu erhöhen, um zukünftige finanzielle Belastungen, insbesondere Zinskosten für geplante Kreditaufnahmen, abdecken zu können. Diese Kredite sollen unter anderem zur Sanierung der Grundschule und zur Erschließung des Baugebiets Vilchband verwendet werden. Die Gemeinde sieht sich daher gezwungen, ihre Einnahmesituation durch die Anpassung der Hebesätze zu verbessern, um die finanzielle Leistungsfähigkeit langfristig zu sichern und die Genehmigung für weitere Kredite zu erhalten. Sebastian Henneberger schlug vor, eine Rückwärtsberechnung anzustellen, damit eine etwa fünfprozentige Erhöhung gerecht verteilt werden kann und die Hebesätze entsprechend angepasst sein sollen.

Finanzielle Anforderungen an die Gemeinde steigen

Der Gemeinderat hob hervor, dass Wittighausen im Vergleich zu anderen Gemeinden im Kreisgebiet weiterhin günstige Hebesätze haben wird. Eine Erhöhung sei zwar eine zusätzliche Belastung für die Bürger, jedoch unumgänglich, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten. Es wurde betont, dass es langfristig wirtschaftlicher und weniger belastend sei, einen Teil der notwendigen Investitionen durch eine maßvolle Steuererhöhung zu finanzieren, anstatt ausschließlich auf Kreditaufnahmen zu setzen. Zumal das auch zu einer Ablehnung der zukünftigen Haushaltssatzungen durch die Aufsichtsbehörde zur Folge haben könnte.

Die Gemeindeverwaltung betonte, dass die finanziellen Anforderungen an die Gemeinde weiterhin steigen, insbesondere in Hinblick auf die künftigen Zinsbelastungen. Eine Anpassung der Hebesätze sei daher nicht nur ein Mittel zur Einnahmesicherung, sondern auch ein wichtiger Schritt, um die Gemeinde zukunftssicher aufzustellen.

Auch die Hundesteuer, die letztmals 2018 erhöht wurde, soll angehoben werden, der Gemeinderat einigte sich auf zehn Prozent ab dem kommenden Jahr. Hier möchte man keine Hundehalter und Hundehalterinnen zwingen, das geliebte Haustier wegen der Steuer abgeben zu müssen.

Der Gemeinderat hatte es sich nicht leicht gemacht mit den Entscheidungen, das wurde in der Diskussion deutlich, aber letztlich dient es dem Überleben der Gemeinde, wenn die Einnahmen mindestens konstant sind.

 
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