Tauberbischofsheim
Kindergeld mit 18: Vereinfachtes Antragsverfahren möglich

Die Familienkasse bietet eine bequeme Lösung für den weiteren Kindergeldbezug für volljährige Kinder an. Drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erhalten die Familien ein Schreiben der Familienkasse. Darin wird ein Zugangscode für die Nutzung des Online-Kindergeld-Service übermittelt. Ein unterschriebener Antrag ist damit nicht mehr erforderlich, heißt es in einer Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim, der auch folgende Informationen entnommen sind.
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